Wenn Sie eine Hypothek abschließen, kann Ihr Kreditgeber ein Hypotheken-Treuhandkonto einrichten, auf das ein Teil Ihrer monatlichen Darlehenszahlung eingezahlt wird, um einige der mit dem Wohneigentum verbundenen Kosten zu decken. Zu diesen Kosten gehören u. a. Grundsteuern, Versicherungsprämien und private Hypothekenversicherungen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Zahlungen an Dritte, z. B. an die Steuerbehörden und Versicherungsgesellschaften, pünktlich erfolgen.
Wie funktioniert ein Treuhandkonto?
Um Ihr Hypotheken-Treuhandkonto einzurichten, berechnet der Kreditgeber Ihre jährlichen Steuer- und Versicherungszahlungen, teilt den Betrag durch 12 und fügt das Ergebnis Ihrer monatlichen Hypothekenrechnung hinzu. Jeden Monat zahlt der Kreditgeber den Treuhandanteil Ihrer Hypothekenzahlung auf das Konto ein und bezahlt Ihre Versicherungsprämien und Grundsteuern, wenn sie fällig sind. Ihr Darlehensgeber kann ein „Treuhandpolster“ verlangen, um unvorhergesehene Kosten, wie z. B. eine Steuererhöhung, zu decken, wie es das staatliche Recht erlaubt. Wenn die geschätzten Beträge höher sind als der tatsächliche Bedarf, werden Ihnen die überschüssigen Beträge zurückerstattet oder gutgeschrieben.
Kann man das Treuhandkonto umgehen?
Einige Kreditgeber gestatten Ihnen, die Steuern und Versicherungen selbst zu zahlen, so dass Sie dafür verantwortlich sind, die Mittel zu sparen und pünktlich zu zahlen. Die Banken verwenden in der Regel den Beleihungsauslauf (LTV), um festzustellen, ob für Ihr Hypothekendarlehen ein Treuhandkonto erforderlich ist. Kreditnehmer, deren Hypothekenbetrag 80 % oder weniger des Hauswerts ausmacht, können in der Regel ein Treuhandkonto vermeiden, wenn sie dies wünschen. Wenn Sie als Käufer jedoch weniger als 20 % Eigenkapital haben, sind Sie verpflichtet, ein Treuhandkonto einzurichten. Auch bei Darlehen, die von der Federal Housing Administration (FHA) und der Veterans Affairs (VA) garantiert werden, ist ein Treuhandkonto für diese Ausgaben erforderlich.