Rechtliche Ressourcen

*Beschäftigung Dritte Präferenz Andere Arbeitnehmer Kategorie: Abschnitt 203(e) des Nicaraguan and Central American Relief Act (NACARA), der im November 1997 vom Kongress verabschiedet wurde, in der Fassung von Abschnitt 1(e) von Pub. L. 105-139, sieht vor, dass die 10.000 EW-Nummern, die für ein Steuerjahr zur Verfügung stehen, ab dem folgenden Steuerjahr um bis zu 5.000 jährlich reduziert werden, sobald der Stichtag für die dritte Präferenz für andere Arbeitnehmer (EW) das Prioritätsdatum der letzten EW-Petition erreicht hat, die vor dem 19. November 1997 genehmigt wurde. Diese Kürzung soll so lange vorgenommen werden, wie es notwendig ist, um Anpassungen im Rahmen des NACARA-Programms auszugleichen. Da das Datum für die endgültige Umsetzung der EW am 19. November 1997 im Geschäftsjahr 2001 erreicht wurde, begann die Reduzierung der EW-Jahresgrenze auf 5.000 im Geschäftsjahr 2002. Für das Fiskaljahr 2020 wird diese Reduzierung auf etwa 350 begrenzt.

B. TERMINE FÜR DIE EINREICHUNG VON BESCHÄFTIGUNGSGESTÜTZTEN VISA-ANTRÄGEN

Die nachstehende Tabelle zeigt die Termine für die Einreichung von Visumanträgen innerhalb eines Zeitrahmens, der ein sofortiges Handeln im Antragsverfahren rechtfertigt. Antragsteller für Einwanderungsvisa, deren Prioritätsdatum vor dem in der Tabelle angegebenen Antragsdatum liegt, können die erforderlichen Dokumente zusammenstellen und beim National Visa Center des US-Außenministeriums einreichen, nachdem sie eine Benachrichtigung mit detaillierten Anweisungen vom National Visa Center erhalten haben. Das Antragsdatum für eine überbuchte Kategorie ist das Prioritätsdatum des ersten Antragstellers, der dem National Visa Center keine Unterlagen für ein Einwanderungsvisum vorlegen kann. Wenn eine Kategorie als „aktuell“ gekennzeichnet ist, können alle Antragsteller in der betreffenden Kategorie unabhängig vom Prioritätsdatum einen Antrag stellen.

Der Eintrag „C“ bedeutet, dass die Kategorie aktuell ist und dass Anträge unabhängig vom Prioritätsdatum des Antragstellers gestellt werden können. Die Auflistung eines Datums für eine beliebige Kategorie bedeutet, dass nur Antragsteller mit einem Prioritätsdatum, das vor dem aufgelisteten Datum liegt, ihren Antrag einreichen können.

Informationen darüber, ob USCIS entschieden hat, dass diese Tabelle (anstelle der Tabelle in Absatz 5.A.) in diesem Monat für die Einreichung von Anträgen auf Anpassung des Status bei USCIS verwendet werden kann, finden Sie unter www.uscis.gov/visabulletininfo.

Employment-
based
All Chargeability
Areas Except
Those Listed
CHINA-
Festland
geboren
EL SALVADOR
GUATEMALA
HONDURAS
INDIEN MEXIKO PHILIPPINEN
1. C 01JUL18 C 01JUL18 C C
2nd C 01AUG16 C 15AUG09 C C
3. 01APR20 01MAY17 01APR20 01FEB10 01APR20 01APR20
Sonstige Arbeitskräfte 01APR20 01OCT08 01APR20 01FEB10 01APR20 01APR20
Vierte C C 01OCT17 C C C
Bestimmte religiöse Arbeitnehmer C C 01OCT17 C C C
5. NichtRegionales Zentrum
(C5 und T5)
C 15DEC15 C C C C
5. Regionales Zentrum
(I5 und R5)
C 15DEC15 C C C C

6. Das Außenministerium hat eine aufgezeichnete Nachricht mit Informationen über das Datum der endgültigen Maßnahme, die unter folgender Nummer abgehört werden kann: (202) 485-7699. Diese Aufzeichnung wird am oder um den siebzehnten eines jeden Monats mit Informationen über die Termine für endgültige Maßnahmen für den folgenden Monat aktualisiert.

B. DIVERSITY IMMIGRANT (DV)-KATEGORIE FÜR DEN MONAT AUGUST

Abschnitt 203(c) des INA stellt in jedem Steuerjahr bis zu 55.000 Einwanderungsvisa zur Verfügung, um zusätzliche Einwanderungsmöglichkeiten für Personen aus Ländern zu schaffen, die in den vorangegangenen fünf Jahren nur wenige Einwanderer aufgenommen haben. NACARA sieht vor, dass beginnend mit DV-99 und so lange wie nötig bis zu 5.000 der 55.000 jährlich zugewiesenen Diversity-Visa für das NACARA-Programm zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird das jährliche Limit für DV-2020 auf etwa 54.650 reduziert. Die DV-Visa werden auf sechs geografische Regionen aufgeteilt. Kein Land kann in einem Jahr mehr als sieben Prozent der verfügbaren Diversity-Visa erhalten.

Für August stehen Einwanderungszahlen in der DV-Kategorie für qualifizierte DV-2020-Antragsteller zur Verfügung, die wie folgt auf alle Regionen/berechtigten Länder angerechnet werden. Wenn eine Zuteilungsschnittzahl angegeben ist, sind Visa nur für Antragsteller mit DV-Regionallotterie-Rangzahlen UNTER der angegebenen Zuteilungsschnittzahl verfügbar:

Region Alle DV-Anrechnungsgebiete außer
denjenigen, die gesondert aufgeführt sind
AFRIKA AKTUELL
ASIEN AKTUELL
EUROPA AKTUELL
NORDAMERIKA (BAHAMAS) AKTUELL
OZEANIEN AKTUELL
SÜDAMERIKA,
und die KARIBIK
AKTUELL

Der Anspruch auf Einwanderungsstatus in der Kategorie DV besteht nur bis zum Ende des Steuerjahres (Visum), für das der Antragsteller in der Lotterie ausgewählt wurde. Das Jahr der Berechtigung für alle für das DV-2020-Programm registrierten Antragsteller endet am 30. September 2020. DV-Visa können nach diesem Datum nicht mehr an DV-2020-Antragsteller ausgestellt werden. Ebenso haben Ehepartner und Kinder, die die DV-2020-Bewerber begleiten oder ihnen folgen, nur bis zum 30. September 2020 Anspruch auf einen abgeleiteten DV-Status. Die Verfügbarkeit von DV-Visa bis zum Ende des GJ 2020 kann nicht als selbstverständlich angesehen werden. Die Anzahl könnte bereits vor dem 30. September erschöpft sein.

C. DIE Zuteilungsobergrenzen für Einwanderer der Kategorie DIVERSITY (DV), die im September gelten

Für September stehen Einwanderernummern in der Kategorie DV für qualifizierte Antragsteller des GJ-2020 zur Verfügung, die allen Regionen/berechtigten Ländern wie folgt zuzurechnen sind. Wenn eine Zuteilungsschnittzahl angegeben ist, sind Visa nur für Antragsteller mit DV-Regionallotterie-Rangzahlen UNTER der angegebenen Zuteilungsschnittzahl verfügbar:

Region Alle DV-Anrechnungsgebiete außer
denjenigen, die gesondert aufgeführt sind
AFRIKA AKTUELL
ASIEN AKTUELL
EUROPA AKTUELL
NORDAMERIKA (BAHAMAS) AKTUELL
OZEANIEN AKTUELL
SÜDAMERIKA,
und die KARIBIK
Aktuell

D. AKTUELLE INFORMATIONEN ÜBER DIE VISABEARBEITUNG IN DEN U.S. BOTSCHAFTEN UND KONSULATEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE FINDEN SIE AUF DER WEBSITE DES BUREAU OF CONSULAR AFFAIRS UNTER TRAVEL.STATE.GOV

E. BEZIEHUNG DES MONATLICHEN VISA BULLETIN

Um in die E-Mail-Abonnementliste des Außenministeriums für das „Visa Bulletin“ aufgenommen zu werden, senden Sie bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:

[email protected]

und geben Sie im Nachrichtentext ein:
Subscribe Visa-Bulletin
(Beispiel: Subscribe Visa-Bulletin)

Um sich von der E-Mail-Abonnementliste des Außenministeriums für das „Visa Bulletin“ abzumelden, senden Sie bitte eine E-Mail-Nachricht an die folgende E-Mail-Adresse:

[email protected]

und geben Sie im Nachrichtentext ein: Signoff Visa-Bulletin

Das Außenministerium bietet auch eine aufgezeichnete Nachricht mit den Daten der endgültigen Visa-Aktionen an, die unter folgender Nummer abgehört werden kann: (202) 485-7699. Die Aufzeichnung wird in der Regel am/um den 17. eines jeden Monats mit Informationen über die endgültigen Aktionstermine für den folgenden Monat aktualisiert.

Leser können Fragen zum Visa-Bulletin per E-Mail an die folgende Adresse senden:

[email protected]

(Diese Adresse kann nicht zum Abonnieren des Visa-Bulletins verwendet werden.)

Department of State Publication 9514
CA/VO: July 8, 2020

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