Nicht fortgeführte Aktivitäten

Die nicht fortgeführten Aktivitäten beziehen sich auf die Aktivitäten eines Unternehmens, die aufgegeben, verkauft oder auf andere Weise veräußert wurden. Nach den Rechnungslegungsvorschriften sind die fortgeführten Geschäftsbereiche in der Gewinn- und Verlustrechnung einzeln auszuweisen, nicht aber die aufgegebenen Geschäftsbereiche. Außerdem ist jeder Gewinn oder Verlust, der aus der Veräußerung eines Geschäftsbereichs entsteht, zusammen mit den Betriebsergebnissen des aufgegebenen Geschäftsbereichs auszuweisen.

Einfach ausgedrückt können die aufgegebenen Geschäftsbereiche als die Segmente eines Unternehmens definiert werden, die veräußert oder abgeschrieben wurden und vom Unternehmen nicht mehr unterhalten werden. Tritt bei der Veräußerung eines aufgegebenen Geschäftsbereichs ein erfasster Verlust auf, so ist dieser entweder im Anhang oder in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.

Die Boards haben jedoch eine Liste von Angaben über die Veräußerung von Bestandteilen, die der Definition des aufgegebenen Geschäftsbereichs entsprechen, erstellt, die von einem Unternehmen oder einer Gesellschaft zu machen sind. These include:

  • Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandsposten, die den Gewinn und Verlust eines aufgegebenen Geschäftsbereichs ausmachen.
  • Die Hauptabschnitte der Cashflows, wie Investition, Betrieb und Finanzierung, des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
  • Wenn der aufgegebene Geschäftsbereich aus einem nicht beherrschenden Anteil besteht, ist der Gewinn oder Verlust dem Unternehmen zuzurechnen.
  • Eine Überleitung der Hauptbestandteile der Aktiva und Passiva des aufgegebenen Geschäftsbereichs, die als zur Veräußerung gehalten kategorisiert sind und im beigefügten Anhang angegeben werden, zu den gesamten Aktiva und Passiva des aufgegebenen Geschäftsbereichs, die als zur Veräußerung gehalten kategorisiert sind und einzeln auf der Vorderseite der Bilanz dargestellt werden.
  • Eine Überleitung der wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen, die im Anhang zum Abschluss angegeben werden, auf den Gewinn oder Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, der auf der Vorderseite der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird.

Die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als ein einziger Betrag ausgewiesen, der den Gewinn oder Verlust nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen sowie den Gewinn oder Verlust nach Steuern enthält, der entweder bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten oder bei der Veräußerung der aufgegebenen Geschäftsbereiche erfasst wird.

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