Muss das Haus verkauft werden, wenn Sie sich scheiden lassen?

Wer bekommt das Haus?

Die „eheliche Wohnung“ ist das Haus, das Sie mit Ihrem derzeitigen Ehepartner und Ihrer Familie teilen. Es kann dasselbe Haus sein, in dem Sie vor Ihrer Ehe gewohnt haben, oder ein Haus, das Sie und Ihr Ehepartner nach der Hochzeit gekauft haben. Wer das Haus bekommt, hängt davon ab, wo Sie leben und ob das Haus gemeinsames Eigentum ist.

Das staatliche Recht regelt die Eigentumsverhältnisse und die Aufteilung des Vermögens während einer Scheidung. In Ihrem Staat gilt entweder das Recht der Gütergemeinschaft oder das Recht der gerechten Aufteilung. In einem Staat, in dem die Gütergemeinschaft gilt, teilen Sie und Ihr Ehepartner das Scheidungsvermögen beispielsweise hälftig auf. Das kann bedeuten, dass Sie und Ihr Ehepartner Anspruch auf jeweils 50 % des Eigenkapitals des ehelichen Hauses haben. In einem Staat mit gerechter Aufteilung wird ein Richter Ihr Vermögen gerecht aufteilen – das bedeutet nicht unbedingt gleichmäßig oder gleich viel.

Das Datum, an dem Sie das Haus erworben haben, ist eine wichtige Information bei einer Scheidung. Sowohl in Staaten mit Gemeinschaftseigentum als auch in Staaten mit gerechter Aufteilung kann ein Richter Ihrem Ehepartner Ihr getrenntes Vermögen nicht zusprechen. Eigentum wird in der Regel als getrennt ausgewiesen, wenn es ein Geschenk oder eine Erbschaft war oder vor der Ehe erworben wurde. Im Allgemeinen behalten die Ehegatten bei einer Scheidung ihr eigenes getrenntes Vermögen.

Kann ich das Haus bekommen, auch wenn es nicht mein getrenntes Vermögen ist?

Ein Richter kann einem Ehegatten das eheliche Haus im Rahmen der Vermögensaufteilung bei Ihrer Scheidung zusprechen. Dies setzt voraus, dass das Haus als „eheliches“ oder „gemeinschaftliches“ Eigentum und nicht als getrenntes Eigentum eines Ehegatten gilt.

Ein Gericht wird mehrere Faktoren berücksichtigen, um zu entscheiden, wer das Haus bekommt. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die folgenden:

  • die finanziellen Verhältnisse jedes Ehepartners
  • die Beiträge jedes Ehepartners zum ehelichen Haus
  • das Alter und die körperliche und geistige Gesundheit jedes Ehepartners
  • welcher Elternteil, der das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder des Paares hat
  • Quelle des Geldes für die eheliche Wohnung
  • eheliches Fehlverhalten eines der Ehegatten
  • Beschäftigungsfähigkeit und berufliche Fähigkeiten eines jeden Ehegatten, und
  • der Wert der ehelichen Wohnung.

Sie und Ihr Ehepartner können auch eine eigene Scheidungsvereinbarung zur Aufteilung des ehelichen Vermögens, einschließlich des Familienheims, treffen. Wenn Sie die Angelegenheit jedoch einem Richter überlassen, wird der Elternteil, der das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder hat, wahrscheinlich in der ehelichen Wohnung bleiben dürfen. Dies liegt daran, dass ein Haus als Quelle der Stabilität für Kinder angesehen wird, die mitten in der Scheidung ihrer Eltern stecken. Wenn die Kinder in ihrem Elternhaus bleiben können, haben sie auch die Möglichkeit, dieselben Freundschaften zu pflegen und dieselbe Schule zu besuchen. Eine Ausnahme kann sein, wenn keiner der beiden Ehegatten es sich leisten kann, die Wohnung zu behalten. In diesem Fall kann ein Gericht eine andere Lösung finden.

Aufteilung des Eigenkapitals der ehelichen Wohnung

Bei den meisten Scheidungen ist die eheliche Wohnung der größte Vermögenswert eines Paares. Es ist auch der Mittelpunkt des Familienlebens und dient oft als Anker für Familien mit minderjährigen Kindern. Stellt ein Richter fest, dass die eheliche Wohnung einem Ehepartner gehört, ist die Lösung einfach: Der Ehepartner, dem sie gehört, bekommt sie. Viel komplizierter ist es, wenn das Familienheim ein eheliches Vermögen ist.

Verteilungsanteile

Ein Richter kann beiden Ehegatten einen Anteil an der ehelichen Wohnung zusprechen. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte Anspruch auf den Wert der ehelichen Wohnung hat. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Ehegatten ihren Anteil an der ehelichen Wohnung zuzusprechen, z. B:

  • einen Ehegatten auffordern, den Anteil des anderen Ehegatten zu bezahlen oder „auszukaufen“
  • einem Ehegatten den alleinigen Besitz des Hauses für einen begrenzten Zeitraum zugestehen, und das Ehepaar zu verpflichten, das Haus bis zu einem bestimmten Datum zu verkaufen, oder
  • das Ehepaar zu verpflichten, das Haus sofort zu verkaufen und den Erlös nach den Vorgaben des Gerichts aufzuteilen, oder
  • den Wert des Hauses auszugleichen, indem dem anderen Ehegatten zusätzliches eheliches Vermögen zugesprochen wird.

Aufgeschobene Aufteilung

Eine Möglichkeit, wie ein Gericht den ehelichen Wohnsitz aufteilen kann, ist die Aufteilung des Eigenkapitals Ihres Hauses zu einem späteren Zeitpunkt, die sogenannte „aufgeschobene Aufteilung“. So kann ein Richter Ihnen beispielsweise die eheliche Wohnung zusprechen, in der Sie leben, bis Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird. Aufgeschobene Aufteilungen sind auch in Fällen üblich, in denen der Immobilienmarkt schwach ist und die geschiedenen Paare ihr Haus behalten wollen, bis der Markt wieder anzieht. Im Rahmen einer aufgeschobenen Aufteilung verlangt das Gericht in der Regel, dass einer oder beide Ehegatten für Unterhaltskosten, Steuern, Hypothekenzahlungen und die Hausratversicherung aufkommen.

Wie bereite ich mich auf den Verkauf vor?

Wenn Sie das eheliche Haus im Rahmen Ihrer Scheidung verkaufen müssen, ist das nicht so beängstigend, wie es klingt. In den meisten Fällen wird ein Richter einen bestimmten Immobilienmakler beauftragen, oder Sie und Ihr Ehepartner können sich einen eigenen Makler aussuchen. Die meisten Paare sind sich einig, wenn es um den Verkauf eines Hauses geht, denn beide Ehegatten wollen ihren Gewinn maximieren.

Ein Makler kann Ihnen alle Aktualisierungen oder Strategien für den Verkauf empfehlen. In einem Scheidungsurteil wird in der Regel festgelegt, dass sich die Eheleute die Kosten für die Renovierung der Wohnung teilen. Sobald ein Haus unter Vertrag ist und verkauft wird, muss der Erlös gemäß dem Scheidungsurteil aufgeteilt werden.

Fragen an Ihren Anwalt

  • Der größte Teil unseres Vermögens ist in unserem Haus gebunden, und ich möchte es behalten. Kann ich mich damit einverstanden erklären, weniger Unterhalt von meinem Ehepartner zu bekommen, um die Dinge fair zu gestalten?
  • Mein Ehepartner will das Haus und ich bin damit einverstanden, aber wie bekomme ich meinen Namen von der Hypothek los? Ich vertraue nicht darauf, dass mein Ehepartner die Zahlungen pünktlich leisten wird, und ich möchte nicht, dass meine Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wird.
  • Ich habe zugestimmt, dass mein Ehepartner im Haus bleibt, bis die Kinder älter sind, und wir das Haus dann verkaufen können. Ich möchte jedoch sicherstellen, dass mein Ehepartner für Verbesserungen und Instandhaltung aufkommt und das Haus in gutem Zustand hält. Wie kann ich das tun?

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