Japanisches Arbeitsvisum – Antrag und Voraussetzungen

Inhaltsverzeichnis

Ausländer, die nach Japan einreisen, um eine bezahlte Beschäftigung aufzunehmen, benötigen ein japanisches Arbeitsvisum. Es gibt drei Arten von Arbeitsvisa für Japan:

  • Das reguläre Japan-Arbeitsvisum, das für eine Reihe von Berufen ausgestellt wird, z. B. für Professoren oder Künstler.
  • Japanisches Visum für hochqualifizierte Fachkräfte, das nach einem Punktesystem ausgestellt wird und eine längere Aufenthaltsdauer und mehr Leistungen als ein reguläres Arbeitsvisum bietet.
  • Japanisches Working-Holiday-Visum, das für Staatsangehörige von Ländern ausgestellt wird, die ein Working-Holiday-Abkommen mit Japan haben.

In diesem Artikel wird das reguläre japanische Arbeitsvisum ausführlich beschrieben, einschließlich der Voraussetzungen für die Beantragung, des Antragsverfahrens, der Visumdauer usw.

Wer braucht ein japanisches Arbeitsvisum?

Jeder ausländische Staatsangehörige, der beabsichtigt, für eine beliebige Dauer in Japan zu leben und zu arbeiten, benötigt ein Japan-Arbeitsvisum.

Es gibt zwar Staatsangehörige mehrerer Länder, die vom Besitz eines Japan-Visums befreit sind, aber diese Befreiung gilt nur für diejenigen, die als Touristen, Kurzzeitbesucher, Geschäftsleute oder zu anderen Freizeitzwecken einreisen.

Für langfristige Aufenthalte (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung) braucht jeder ein entsprechendes Japan-Visum.

Welche Berufe kommen für ein Japan-Arbeitsvisum in Frage?

Das japanische Außenministerium bietet eine Liste von Berufen, die für ein Japan-Arbeitsvisum in Frage kommen:

  • Künstler, wie Fotografen, Komponisten, Liedermacher, Bildhauer usw.
  • Führungskräfte aus der Wirtschaft, z. B. Unternehmensleiter, Direktoren usw.
  • Ingenieure oder Fachleute aus dem Bereich der Geisteswissenschaften oder der internationalen Dienstleistungen, z. B. Wissenschaftler oder IT-Ingenieure, Dolmetscher oder Texter, Fremdsprachenlehrer, Designer usw.
  • Unterhaltungskünstler, wie Schauspieler, Musiker, Sänger, Tänzer, Sportler usw.
  • Ausbilder oder Lehrer an Grund-, Mittel- oder Oberschulen.
  • Firmenintern versetzte Personen (jemand, der in die japanische Niederlassung eines Unternehmens versetzt wird)
  • Journalisten, wie Zeitungs- oder Zeitschriftenjournalisten, Redakteure, Kameraleute, Ansager usw.
  • Juristische oder buchhalterische Berufe, wie Rechtsanwälte, Gerichtsschreiber, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw.
  • Medizinische Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern usw.
  • Pflegeberufe
  • Professoren, wie Universitätsprofessoren oder Assistenzprofessoren usw.
  • Religiöse Berufe, wie Mönche, Bischöfe, Missionare usw.
  • Forscher an Forschungsinstituten
  • Fachkräfte, wie ausländische Köche, Tiertrainer, Piloten, Sporttrainer oder Ausländer, die über Fachwissen und Fähigkeiten in bestimmten Industriebereichen verfügen, usw.
  • Technische Praktikanten

Welche Dokumente benötige ich für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum für Japan?

Wenn Sie ein Arbeitsvisum für Japan beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Das Certificate of Eligibility
  • Japan Work Visa Application Form, ausgefüllt und unterzeichnet. Sie können eine Kopie des Antragsformulars von der Website des japanischen Außenministeriums herunterladen (hier).
  • Ihr gültiger Reisepass zusammen mit Fotokopien davon
  • Bilder in Passgröße mit den folgenden Spezifikationen:
    • Abmessungen: 4cm x 3cm
    • Aufgenommen innerhalb der letzten drei Monate
    • Einfarbiger weißer Hintergrund, ohne Muster und Schatten
    • Sie müssen geradeaus schauen, mit neutralem Gesichtsausdruck
    • Das Gesicht muss vollständig zu sehen sein
    • Das Bild muss von guter Qualität sein (scharf, klar und deutlich)
  • Unterlagen, aus denen Ihre Position in dem Unternehmen/der Organisation, das Gehalt, das Sie erhalten, und die Dauer der Arbeit hervorgehen.
  • Unterlagen, die Ihren bisherigen akademischen und beruflichen Werdegang belegen
  • Unterlagen, die sich auf das aufnehmende Unternehmen beziehen, wie z. B. Unternehmenseintragung, Gewinn- und Verlustrechnung usw.
  • Für Künstler: Alle Dokumente, die Ihre künstlerischen Leistungen belegen.
  • Für religiöse Mitarbeiter:
    • Dokumente, aus denen die Angaben der religiösen Organisation hervorgehen, die Sie nach Japan entsendet
    • Dokumente, aus denen die Angaben der aufnehmenden japanischen Organisation hervorgehen
    • Dokumente, die Ihre religiöse Stellung und Ihren Werdegang belegen
  • Für Forscher:
    • Unterlagen in Bezug auf die aufnehmende Organisation
    • Akademische und berufliche Qualifikationen
  • Für Ausbilder oder Lehrer:
    • Dokumente, die sich auf die aufnehmende Organisation beziehen
    • Akademische Qualifikationen oder eine Bildungslizenz.
  • Für innerbetrieblich versetzte Personen: Dokumente, die die Beziehung zwischen den beiden Büros/Firmen bescheinigen.
  • Alle zusätzlichen Dokumente, die die japanische Botschaft oder das Konsulat je nach Beruf verlangt

Hinweis:

  • Bevor Sie das Japan-Arbeitsvisum beantragen, müssen Sie die meisten Dokumente an Ihren Arbeitgeber oder Sponsor in Japan schicken, damit dieser das Certificate of Eligibility bei der dortigen Einwanderungsbehörde beantragen kann.
  • Dies ist keine erschöpfende Liste von Dokumenten und die Einwanderungsbehörde in Japan sowie die japanische Botschaft oder das Konsulat behalten sich das Recht vor, alle Dokumente anzufordern, die sie für angemessen halten.

Wie beantragt man ein Arbeitsvisum für Japan?

Das Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum für Japan ist in zwei Teile gegliedert:

  • Einholen eines Berechtigungszertifikats
  • Beantragen eines Arbeitsvisums für Japan

Einholen des Berechtigungszertifikats in Japan

Jeder Ausländer, der zu langfristigen Zwecken nach Japan einreist, muss ein Berechtigungszertifikat von der Einwanderungsbehörde in Japan erhalten. Ihr Sponsor (Arbeitgeber) ist für die Bearbeitung des COE-Antrags in Ihrem Namen zuständig (da er in Japan eingereicht werden muss). Sie müssen ihm alle relevanten Dokumente zusenden.

Das Certificate of Eligibility für Japan ersetzt nicht das Arbeitsvisum: es ist lediglich eine Voraussetzung, und Sie müssen immer noch ein Arbeitsvisum für Japan in Ihrem Heimatland beantragen.

Das COE dient jedoch als Nachweis dafür, dass Sie die Genehmigung der japanischen Einwanderungsbehörde haben und dass Sie die von der japanischen Regierung festgelegten Einreisebedingungen für ausländische Arbeitnehmer erfüllen. Sobald Sie das Certificate of Eligibility haben, ist das Verfahren zur Beantragung eines Visums einfacher.

Beantragung des Arbeitsvisums für Japan

Nach Erhalt des Certificate of Eligibility muss Ihr Arbeitgeber es Ihnen zusenden, damit Sie es zur Beantragung des Arbeitsvisums bei einer diplomatischen Vertretung Japans (Konsulat oder Botschaft) in Ihrem Land verwenden können. Sie müssen:

  1. Kontaktieren Sie die nächstgelegene japanische Botschaft oder das Konsulat. Eine Liste der japanischen Botschaften, Konsulate und ständigen Vertretungen finden Sie hier.
    1. Einige Vertretungen akzeptieren keine direkten Visumanträge, d.h. Sie müssen den Antrag über ein akkreditiertes Reisebüro oder eine Visumantragsagentur stellen.
  2. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen für ein Japan-Arbeitsvisum
  3. Stellen Sie den Antrag auf ein Japan-Arbeitsvisum entweder direkt bei der Botschaft/dem Konsulat oder bei dem Reisebüro oder der Visumantragsagentur. Wenn das Konsulat oder die Botschaft es für notwendig erachtet, müssen Sie eventuell zu einem Gespräch erscheinen oder zusätzliche Dokumente einreichen.
  4. Holen Sie das Visum ab. Sobald Ihr Antrag auf ein Arbeitsvisum für Japan bearbeitet wurde, müssen Sie zurückgehen, um Ihren Reisepass abzuholen. Wenn der Antrag genehmigt wurde, können Sie nach Japan einreisen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf ein japanisches Arbeitsvisum?

Die Bearbeitungszeit für das eigentliche Japan-Arbeitsvisum beträgt zwischen 5 und 10 Arbeitstagen (obwohl die tatsächliche Zeit von dem spezifischen Büro abhängt, in dem Sie den Antrag stellen).

Das Verfahren für den Erhalt der Berechtigungsbescheinigung für das Arbeitsvisum kann jedoch bis zu drei Monate dauern.

Was ist nach der Einreise nach Japan mit einem Arbeitsvisum zu tun?

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitsvisum nach Japan einreisen, erhalten Sie am Einreisehafen eine Landeerlaubnis. Die Landing Permit ersetzt das Visum und dient als „Erlaubnis“ für die Einreise nach Japan.

Zusätzlich zur Landing Permit benötigen Sie auch eine Residence Card und eine Re-Entry Permit (aber nur, wenn Sie das Land für mehr als ein Jahr verlassen werden).

Erhalt der Residence Card

Wenn Sie über die Flughäfen Narita, Haneda, Kansai oder Chubu einreisen, erhalten Sie zusammen mit der Landing Permit eine japanische Residence Card. Wenn Sie jedoch über einen anderen Hafen einreisen, müssen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts in Japan eine Aufenthaltsgenehmigung besorgen.

Danach müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Japan begründet haben, bei der Gemeindeverwaltung (auch Ward Office genannt) Ihres Wohnorts in Japan anmelden. Ihre Adresse wird auf die Aufenthaltskarte gedruckt.

Wann benötigen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung

Sie benötigen eine Wiedereinreisegenehmigung nur, wenn Ihr Aufenthalt außerhalb Japans ein Jahr überschreitet. Wenn Sie ausreisen und innerhalb eines Jahres zurückkehren, benötigen Sie nur eine spezielle Wiedereinreisegenehmigung, die Sie vor Ihrer Abreise am Flughafen erhalten können.

Siehe, wie man eine Wiedereinreisegenehmigung und eine spezielle Wiedereinreisegenehmigung für Japan erhält.

Wie hoch ist die Gebühr für ein Arbeitsvisum für Japan?

Die Gebühren für Japan-Visa sind wie folgt:

  • Einmaliges Einreisevisum: 3.000 Yen
  • Visum für die doppelte oder mehrfache Einreise: 6.000 Yen

Hinweise:

  • Sie müssen die Gebühr nur bezahlen, wenn der Antrag genehmigt wird
  • Wenn Sie den Antrag über eine Agentur stellen, wird diese eine zusätzliche Servicegebühr verlangen
  • Die Visagebühren können sich je nach Land, in dem Sie den Antrag stellen, der Landeswährung und Ihrer Nationalität ändern

Wie lange dauert ein Arbeitsvisum für Japan?

Japanische Arbeitsvisa können für die folgenden Zeiträume ausgestellt werden, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Beruf und der Dauer Ihres Arbeitsvertrags:

  • Drei Monate
  • Vier Monate
  • Ein Jahr
  • Drei Jahre
  • Fünf Jahre

Ungeachtet der Dauer Ihres Visums können Sie jedoch, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Verlängerung Ihres Arbeitsvisums beantragen, bevor es abläuft.

Wie kann man ein Arbeitsvisum für Japan verlängern?

Sie müssen eine Verlängerung des Japan-Visums (auch bekannt als Verlängerung der Aufenthaltsdauer) bei der örtlichen Einwanderungsbehörde beantragen, in der Sie leben und arbeiten. Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antragsformular für die Verlängerung der Aufenthaltsdauer, ausgefüllt und unterschrieben
  • Ihr Reisepass und Ihre Aufenthaltskarte
  • Passbild in Passgröße mit folgenden Angaben:
    • Abmessungen: 4cm x 3cm
    • Aufgenommen innerhalb der letzten drei Monate
    • Einfarbiger und heller Hintergrund, ohne Muster und Schatten
    • Sie müssen geradeaus schauen, mit einem neutralen Gesichtsausdruck
    • Ihr Gesicht muss vollständig zu sehen sein
    • Das Bild muss von guter Qualität sein (scharf, klar, und scharf)
  • Nachweis, dass Sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllen, um weiterhin in Japan leben zu können
  • Nachweis über eine fortgesetzte Beschäftigung, aus dem die Einzelheiten Ihrer Beschäftigung hervorgehen, wie z. B. das Gehalt, die Position und die Dauer
  • Die Registrierungsunterlagen des Unternehmens
  • Nachweis des Jahreseinkommens und der Steuerzahlung

Können meine Familienmitglieder mit mir nach Japan kommen, wenn ich ein Arbeitsvisum erteile?

Ja, wenn Sie in Japan als ausländischer Arbeitnehmer arbeiten, können Sie Ihren Ehepartner und Ihre Kinder mit einem Japanischen Ehegattenvisum nachkommen lassen.

Änderung des Status von einer anderen Visumart zu einem Japanischen Arbeitsvisum

Wenn Sie mit einem japanischen Visum in Japan leben, das nicht zur Beschäftigung berechtigt, wie z.B. ein Studentenvisum oder ein Ehegattenvisum, können Sie bei der örtlichen Niederlassung der Einwanderungsbehörde in Japan eine „Änderung des Aufenthaltsstatus“ beantragen. Wenn Sie Ihr bestehendes Visum in ein „Arbeitsvisum“ umwandeln möchten, müssen Sie ähnliche Unterlagen einreichen wie bei der erstmaligen Beantragung eines solchen Visums (Unterlagen, aus denen Ihre Position in der Firma/Organisation, das Gehalt, das Sie erhalten werden, und die Dauer der Arbeit hervorgehen)

Die Bearbeitung des Antrags dauert zwischen zwei Wochen und einem Monat, und Sie müssen die erforderlichen Unterlagen zusammen mit Ihrer Aufenthaltskarte einreichen.

Die Kosten für die Änderung Ihres Aufenthaltsstatus betragen 4.000 Yen.

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