H.R.2693 – Highway Safety Act of 198398th Congress (1983-1984)

Es gibt eine Zusammenfassung für H.R.2693. Die Zusammenfassungen werden von CRS verfasst.

Hier:Eingeführt im Haus (21.04.1983)

Highway Safety Act of 1983 – Title I: Automotive Safety Improvement Act of 1983 – Ändert den Motor Vehicle Information and Cost Savings Act, um Stoßfängernormen für nach dem 1. September 1984 hergestellte oder importierte Personenkraftwagen vorzuschreiben.

Weist den Verkehrsminister an, das Regelsetzungsverfahren wieder aufzunehmen, um die Bundeskraftfahrzeugsicherheitsnorm zum Seitenaufprallschutz umzusetzen. Verlangt die Herausgabe von endgültigen Regelungen zu dieser Norm bis zum 1. Juli 1984.

Erfordert den Minister, Zuschüsse an Staaten zu gewähren, die ein Gesetz in Kraft haben, das die Verwendung von Kindersitzen vorschreibt, die den Anforderungen einer bestimmten Sicherheitsnorm entsprechen. Bewilligt Mittel aus dem Highway Trust Fund für die Jahre 1984 und 1985.

Ändert den National Traffic and Motor Vehicles Safety Act von 1966, um die Hersteller von Personenkraftwagen zu verpflichten, Airbags in solche Fahrzeuge einzubauen, die ab dem 1. September 1985 hergestellt werden.

Weist den Sekretär an, eine bestimmte Sicherheitsnorm zu ändern, um von den Automobilherstellern zu verlangen, dass sie in allen ab dem 1. September 1984 hergestellten Personenkraftwagen Anti-Absorber-Windschutzscheiben einbauen.

Erfordert, daß der Minister dem Kongreß bis zum 30. September 1984 über die Ergebnisse einer Studie über den Aufprallschutz für LKW-Insassen berichtet, einschließlich möglicher Leistungsstandards für LKW-Hersteller. Bewilligt Mittel für das Geschäftsjahr 1984 für eine solche Studie.

Weist den Minister an, eine bestimmte Sicherheitsnorm zu ändern, um die Hersteller zu verpflichten, Personenkraftwagen, die am oder nach dem 1. September 1984 hergestellt werden, mit einer hoch angebrachten hinteren Bremsleuchte auszustatten.

Erfordert den Sekretär, eine Sicherheitsnorm zu verkünden, die die Anforderungen an die Crashtauglichkeit von Personenkraftwagen und die Kennzeichnung für solche Fahrzeuge festlegt, die am oder nach dem 1. September 1984 hergestellt werden. Fordert den Sekretär auf, bis zum 1. Juli 1984 von den Automobilhändlern zu verlangen, daß sie den potentiellen Käufern Daten zur Verfügung stellen, die die Crash-Tauglichkeit von Personenkraftwagen vergleichen.

Weist das Verkehrsministerium an, die Wirksamkeit bestehender Vorschriften über Notfallwarnvorrichtungen zu untersuchen, die in Bussen, Lastwagen, Lastzugmaschinen und motorgetriebenen Fahrzeugen, die in Notfallsituationen eingesetzt werden, mitgeführt werden müssen. Verlangt, daß eine solche Studie die potentiellen Kosten und den Nutzen der Verpflichtung der Betreiber von Personenkraftwagen zum Mitführen von Notfallwarngeräten untersucht und den Nutzen von Warngeräten bei der Erhöhung der Sicherheit auf den Autobahnen untersucht. Bewilligt Mittel für das Geschäftsjahr 1984 für eine solche Studie.

Titel II: Drunk and Drugged Driving Prevention Act of 1983 – Schließt im Rahmen des Alkohol-Verkehrssicherheitsprogramms Verkehrssicherheitsprobleme ein, die sich aus Personen ergeben, die unter Drogeneinfluss fahren. Weist den Minister an, Kriterien für Rehabilitations- und Behandlungsprogramme für Personen aufzustellen, die wegen Fahrens unter Drogeneinfluss festgenommen und verurteilt wurden.

Weist den Sekretär an, einem Staat Zuschüsse zu gewähren, um Alkohol-Verkehrssicherheitsprogramme durchzusetzen, wenn ein solcher Staat ein Gesetz in Kraft hat, das: (1) das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum auf 21 Jahre festlegt; und (2) die Strafe eines Vergehens für bestimmte Personen vorsieht, die alkoholische Getränke an Personen unter 21 Jahren oder an Personen liefern, die berauscht zu sein scheinen. Bewilligt Mittel aus dem Highway Trust Fund für die Jahre 1984 und 1985 für ein solches Zuschußprogramm.

Weist den Sekretär an, Zuschüsse an Staaten zu gewähren, die Projekte zur Unfallreduzierung unter Verwendung von computergestützten Sicherheitsaufzeichnungssystemen durchführen. Bewilligt Mittel aus dem Highway Trust Fund für die Geschäftsjahre 1984 bis 1986.

Weist die zuständigen Ausschüsse des Kongresses an, in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mindestens einmal jährlich Anhörungen zur Überwachung durchzuführen.

Titel III: Motor Carrier Safety Act of 1983 – Weist den Verkehrsminister an, Regeln, Vorschriften, Normen und Anordnungen aufzustellen, um zu gewährleisten, dass: (1) Nutzfahrzeuge sicher gewartet, ausgerüstet, beladen und betrieben werden; (2) die den Fahrern von Nutzfahrzeugen auferlegte Verantwortung die Fähigkeit dieser Fahrer, sicher zu fahren, nicht beeinträchtigt; (3) die körperliche Verfassung dieser Fahrer angemessen ist, um sie in die Lage zu versetzen, sicher zu fahren; und (4) der Betrieb von Nutzfahrzeugen keine nachteiligen Auswirkungen auf die körperliche Verfassung dieser Fahrer hat.

Erfordert den Sekretär und den Direktor des Nationalen Instituts für Arbeitssicherheit und Gesundheit, in Absprache mit dem Arbeitsminister, eine Studie der Gesundheitsgefahren durchzuführen, denen Angestellte, die mit dem Betrieb von kommerziellen Kraftfahrzeugen beschäftigt sind, ausgesetzt sind, und Informationen zu entwickeln, die es diesen Angestellten ermöglichen, frei von erkannten Gefahren zu arbeiten. Verlangt, dass diese Studie dem Kongress innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vorgelegt wird. Bewilligt Mittel aus dem Highway Trust Fund für das Geschäftsjahr 1984 für eine solche Studie.

Ermächtigt die Beauftragten des Ministers zur Durchführung von Inspektionen von Einrichtungen, Ausrüstungen, Operationen und einschlägigen Aufzeichnungen bei der Durchführung der Aufgaben dieses Titels.

Setzt Sanktionen für Verstöße gegen die im Rahmen dieses Titels verkündeten Sicherheitsnormen fest.

Erlaubt den Staaten, strengere Sicherheitsvorschriften zu erlassen, wenn diese Vorschriften nicht mit den Bundesvorschriften unvereinbar sind.

Verlangt, dass jedes kommerzielle Kraftfahrzeug eine jährliche Inspektion seiner Sicherheitsausrüstung durchläuft. Weist den Sekretär an, Bundesnormen für solche Ausrüstungen und ein Verfahren für die staatliche Durchführung solcher Inspektionen festzulegen. Verlangt die Herausgabe solcher Vorschriften vor dem 30. September 1984.

Weist den Sekretär und die Interstate Commerce Commission an, gemeinsam ein Verfahren zur Feststellung der Sicherheitstauglichkeit von Personen, die eine Betriebsgenehmigung als Kraftverkehrsunternehmen beantragen, festzulegen. Verlangt die Vorlage eines solchen Verfahrens an den Kongress bis zum 1. Juli 1984.

Weist den Sekretär an, eine Studie über die Sicherheitseigenschaften von schweren Lastkraftwagen durchzuführen, einschließlich einer Untersuchung der Handhabung, der Stabilität und der Crash-Tauglichkeit solcher Lastkraftwagen. Bewilligt Mittel für die Jahre 1984 und 1985 für eine solche Studie.

Weist die zuständigen Kongreßausschüsse an, in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes regelmäßige Anhörungen zur Aufsicht über die Auswirkungen dieses Titels durchzuführen.

Titel IV: Hazardous Materials Transportation Act Amendments of 1983 – Ändert den Hazardous Materials Transportation Act, um den Sekretär und den Direktor der Federal Emergency Management Agency zu verpflichten, Ausbildungsprogramme von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und privaten Organisationen zur Vorbeugung von Unfällen und zur Reaktion auf den Transport gefährlicher Güter zu bewerten. Bevollmächtigt den Sekretär und den Direktor, geeignete Schulungsprogramme zu entwickeln und Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Programme abzugeben. Weist den Sekretär oder den Direktor an, einen Informationsverbreitungsdienst über die sicheren und richtigen Methoden des Gefahrguttransports und der Reaktion auf Zwischenfälle zu unterhalten. Fordert den Sekretär auf, regionale Schulungszentren für die Verhütung von Zwischenfällen einzurichten oder deren Einrichtung zu fördern.

Legt die Bedingungen fest, unter denen der Sekretär befugt ist, den Staaten Zuschüsse für die Durchsetzung der Bundesvorschriften für den Gefahrguttransport zu gewähren.

Ermächtigt den Sekretär, Vorschriften über die Streckenführung von Gefahrgütern und ein Vorankündigungssystem zur Unterrichtung staatlicher oder lokaler Regierungen über diese Streckenführung zu erlassen.

Ermächtigt den Direktor, staatlichen, regionalen und lokalen Regierungen Zuschüsse für die Notfallplanung zu gewähren und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchzuführen, um die Fähigkeiten zur Reaktion auf Unfälle zu verbessern.

Bewilligt Mittel für Zuschussprogramme im Rahmen dieses Titels.

Verlangt von den zuständigen Ausschüssen des Kongresses die Durchführung regelmäßiger Anhörungen zur Überwachung der Umsetzung und der Auswirkungen dieses Titels, und zwar mindestens einmal jährlich in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.