Hossein Berenji, Aug 21, 2016
Sind Sie ein Großelternteil? Möchten Sie ein Besuchsrecht bei Ihrem Enkelkind oder Ihren Enkeln haben? Das kann hier in Kalifornien eine Möglichkeit sein. Wie im Folgenden näher erläutert, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Ihnen als Großelternteil ein solches Besuchsrecht gewährt werden kann.
Dieses Verfahren kann kompliziert sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, der Sie durch dieses komplexe Verfahren führt. Die Familienrechtsanwälte von Berenji & Associates sind für Sie da. Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um eine KOSTENLOSE Beratung zu vereinbaren.
Besuchsrecht der Großeltern in Kalifornien
Nach kalifornischem Recht können Sie, wenn Sie Großeltern sind, beim Gericht ein angemessenes Besuchsrecht für Ihr Enkelkind beantragen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Ihnen ein solches Besuchsrecht gewährt wird.
Zum einen muss das Gericht feststellen, dass Sie als Großelternteil eine bereits bestehende Beziehung zu Ihrem Enkelkind haben. Das Gericht muss anhand der vorgelegten Beweise feststellen, dass zwischen Ihnen und Ihren Enkelkindern eine „Bindung“ besteht. Ziel ist es hier, dem „besten Interesse des Kindes“ zu dienen. Wenn das Gericht feststellt, dass zwischen Ihnen und Ihrem Enkelkind eine Bindung besteht, dann wird das Gericht wahrscheinlich feststellen, dass das Besuchsrecht im besten Interesse Ihres Enkelkindes liegt.
Ab hier wird das Gericht das beste Interesse des Kindes an einem Besuch bei Ihnen mit den Rechten der leiblichen Eltern des Kindes, Entscheidungen über ihr Kind zu treffen, abwägen. Das Recht der leiblichen Eltern, die Erziehung ihrer Kinder zu kontrollieren oder Entscheidungen für sie zu treffen, hat Vorrang.
Besuchsrecht beantragen, während die Eltern des Kindes verheiratet sind
Generell können Sie als Großelternteil keinen Antrag auf Besuchsrecht für Ihr Enkelkind stellen, wenn die Eltern des Enkelkindes noch verheiratet sind. Wie in den meisten Bereichen des Rechts gibt es jedoch gemäß dem kalifornischen Familiengesetzbuch (Family Code Section 3100-3105) mehrere Ausnahmen von dieser Regel. Eine Ausnahme besteht, wenn die Eltern des Enkelkindes getrennt leben. Für diese Ausnahme müssen Sie nachweisen, dass sie tatsächlich getrennt leben und nicht nur im Urlaub sind oder vorübergehend umziehen (z. B. für die Schule).
Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn die Eltern des Enkelkindes verschwunden sind. Ihr Aufenthaltsort muss seit mindestens einem Monat unbekannt sein. In diesem Fall kann das Gericht feststellen, dass das Kind eine elterliche Person in seinem Leben braucht. Daher kann das Gericht zu dem Schluss kommen, dass es im besten Interesse des Enkelkindes ist, bei seinen Großeltern zu sein.
Eine dritte Ausnahme liegt vor, wenn Sie beim Gericht einen Antrag auf Besuchsrecht für Ihr Enkelkind stellen und ein Elternteil des Enkelkindes sich diesem Antrag anschließt. Dies ist dann der Fall, wenn der Elternteil dem Besuchsrecht zustimmt. Das Gericht wird dann entscheiden, ob ein solcher Besuch im besten Interesse des Kindes ist.
Viertens: Wenn das Enkelkind nicht bei seinen Eltern lebt, können Sie als Großelternteil einen Besuch bei diesem Enkelkind beantragen. Aber auch hier muss das Gericht feststellen, dass ein solcher Besuch im besten Interesse des Kindes ist.
Die letzte Ausnahme besteht, wenn ein Stiefelternteil das Enkelkind adoptiert. In diesem Fall ist natürlich einer der leiblichen Elternteile des Kindes nicht mehr auf dem Bild. Da ein Elternteil aus dem Spiel ist, werden unsere Gerichte Ihnen als Großelternteil erlauben, ein Besuchsrecht für das Enkelkind zu beantragen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass, wenn Ihnen ein Besuchsrecht gewährt wird, dieses nach kalifornischem Recht nicht dauerhaft ist. Wenn eine der oben genannten Ausnahmen auf Ihre Situation zutraf, aber nicht mehr zutrifft, kann das Gericht auf Antrag eines der leiblichen Elternteile des Enkelkindes Ihr Besuchsrecht aufheben.
Schließlich können Sie, wenn Sie ein Großelternteil sind und sich ausschließlich um Ihr Enkelkind kümmern und es großziehen, das Sorgerecht oder die Vormundschaft für das Enkelkind beantragen. Bitte klicken Sie hier, um mehr über das kalifornische Vormundschaftsverfahren zu erfahren.
Ergreifen Sie Maßnahmen
Wenn Sie als Großelternteil das Besuchsrecht für Ihr Enkelkind beantragen, ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt beauftragen, der Sie in diesem Verfahren unterstützt. Die kalifornischen Anwälte für Sorgerecht bei Berenji & Associates haben die nötige Erfahrung und das Wissen, um Sie zu vertreten. Unsere Kanzlei befindet sich in Beverly Hills und betreut Mandanten in ganz Los Angeles, einschließlich San Fernando Valley, Encino, Sherman Oaks, Santa Monica, Venice, Marina Del Rey, Westwood, Brentwood und South Bay. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.