Finden Sie heraus, ob Ihre Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar ist

Die Steuerzeit kann zwar stressig sein, ist aber eine wichtige Gelegenheit, um Ausgaben während des Jahres geltend zu machen und die maximale Rückerstattung zu erhalten. Während Sie Ihre Steuerformulare zusammenstellen und sich mit Ihrem Steuerberater treffen, fragen Sie sich vielleicht – ist meine Kfz-Versicherungsprämie steuerlich absetzbar? Die kurze Antwort lautet: vielleicht. Je nachdem, wie Sie Ihr Auto nutzen, können Sie bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit Ihren Versicherungsprämien absetzen – oder sogar von der Versicherung abziehen. Hier ein paar Hinweise zur Absetzung Ihrer Kfz-Versicherung bei der Steuererklärung.

Wenn Sie Ihr Auto ausschließlich privat nutzen, können Sie Ihre Kfz-Versicherungskosten in Ihrer Steuererklärung wahrscheinlich nicht absetzen.

Wenn Sie Ihr Auto nicht für geschäftliche Zwecke nutzen, können Sie Ihre Kfz-Versicherungsprämie wahrscheinlich nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Zu den geschäftlichen Zwecken gehört die Nutzung des Autos für die Abholung oder Lieferung von Geschäftsmaterial, für Kundenbesuche oder für die Fahrt zu einer Geschäftskonferenz. Die einfache Fahrt zur und von der Arbeit gilt jedoch nicht als geschäftsbezogener Zweck.

Wenn Sie Ihr Auto für geschäftsbezogene Zwecke nutzen, können Sie möglicherweise einen Teil Ihrer Versicherungsprämie absetzen.

Einige Steuerzahler nutzen ihr Auto als integralen Bestandteil ihrer Arbeit, und in diesen Fällen können die Versicherungskosten bei der Steuer abgesetzt werden. Sie können diesen Abzug geltend machen, wenn:

  • Sie selbständig sind und Ihr Auto für geschäftliche Zwecke nutzen.
  • Sie sind Angestellter und Ihr Arbeitgeber hat nicht vor, Ihnen die Kosten für die geschäftliche Nutzung Ihres Autos zu erstatten.

Neben den Versicherungsprämien können Sie auch andere Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Auto absetzen, z. B. für Benzin, Reparaturen, Parken und sogar für die Wertminderung – vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass diese Kosten in direktem Zusammenhang mit der geschäftlichen Nutzung stehen. Um Abzüge geltend machen zu können, müssen Ihre fahrzeugbezogenen Kosten mehr als 2 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) ausmachen. Mit anderen Worten: Wenn Ihr bereinigtes Bruttoeinkommen 50.000 Dollar pro Jahr beträgt, müssen alle autoverwandten Kosten, die Sie geltend machen wollen, 1.000 Dollar übersteigen (das sind 2 % von 50.000 Dollar). Wenn die Autokosten 2 % nicht überschreiten, können Sie diese Kosten nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wenn Sie in diesem Jahr ein Fahrzeug verloren oder gestohlen haben, können Sie es möglicherweise in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Auto geschäftlich oder privat nutzen, können Sie möglicherweise Verlustabzüge geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde oder als „Totalschaden“ gilt. (Ein Auto gilt als Totalschaden, wenn es so stark beschädigt ist, dass es dauerhaft nicht mehr gefahren werden kann.) Um einen Abzug für ein gestohlenes oder als Totalschaden deklariertes Auto zu erhalten:

  • Sie müssen einen Kfz-Versicherungsantrag stellen.
  • Der Unfall darf nicht auf Ihr Verschulden zurückzuführen sein.
  • Ihre Versicherung kann Ihnen den Schaden nicht vollständig erstatten. Übersteigt der Schaden an Ihrem Auto jedoch die Höchstgrenze Ihrer Police, können Sie die Differenz absetzen. Möglicherweise können Sie auch die Selbstbeteiligung Ihrer Kfz-Versicherung absetzen.
  • Die Kosten müssen mehr als 100 $ und mehr als 10 % Ihres Einkommens betragen.

Es ist wichtig, dass Sie die Einreichung eines Steuerabzugs für Kfz mit Ihrem Steuerberater besprechen, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Ihr Steuerberater kann Sie beraten, welche Abzüge Sie geltend machen können und wie Sie Ihre Steuerformulare korrekt ausfüllen. Da die Steuerzeit jedes Jahr zur gleichen Zeit kommt, ist es vielleicht auch eine gute Erinnerung, eine Überprüfung von On Your Side zu planen, um sicherzustellen, dass Sie den Versicherungsschutz haben, den Sie brauchen, und die richtigen Autoversicherungsrabatte in Anspruch nehmen.

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