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Eine Anklageschrift ist eine formelle Anklage eines Verbrechens, die von einer Grand Jury auf der Grundlage einer vorgeschlagenen Anklage, Zeugenaussagen und anderen vom Staatsanwalt vorgelegten Beweisen erhoben wird. Die Grand Jury stellt fest, dass es genügend Beweise dafür gibt, dass der Angeklagte die Straftat begangen hat, um eine Verhandlung vor einer Grand Jury zu rechtfertigen. Um eine Anklage zu erheben, entscheidet das Geschworenengericht nicht über die Schuld, sondern nur über die Wahrscheinlichkeit, dass eine Straftat begangen wurde, dass die beschuldigte Person sie begangen hat und dass sie vor Gericht gestellt werden sollte. Die Staatsanwälte legen den Geschworenen keinen vollständigen Fall vor, sondern bringen oft nur die wichtigsten Fakten vor, die ausreichen, um die Wahrscheinlichkeit zu belegen, dass der Angeklagte ein Verbrechen begangen hat.

Der fünfte Zusatzartikel der US-Verfassung besagt: „Niemand darf wegen eines Kapital- oder eines anderen berüchtigten Verbrechens zur Rechenschaft gezogen werden, es sei denn auf Vorlage einer Grand Jury….“ . Daher werden bei der Anklage von Bundesverbrechen häufig Grand Jurys eingesetzt. In den Bundesstaaten wird jedoch oft eine „vorläufige Anhörung“ von einem Richter oder einem anderen Richter anstelle einer Grand Jury durchgeführt, um festzustellen, ob die Staatsanwaltschaft ausreichende Beweise dafür vorgelegt hat, dass der Angeklagte ein Verbrechen begangen hat. Wenn der Richter genügend Beweise dafür findet, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat, wird der Fall zur Verhandlung an das zuständige Gericht verwiesen.

Eine versiegelte Anklageschrift ist eine Anklageschrift, die versiegelt wird, damit sie nicht veröffentlicht wird, bis sie entsiegelt wird. Dies kann aus einer Reihe von Gründen geschehen. Sie kann zum Beispiel entsiegelt werden, wenn die genannte Person verhaftet wird.

Nachfolgend ein Beispiel für eine Bundesvorschrift, die sich mit versiegelten Anklageschriften befasst:

Der Richter, dem eine Anklageschrift vorgelegt wird, kann anordnen, dass die Anklageschrift geheim gehalten wird, bis der Angeklagte in Haft ist oder bis zum Prozess freigelassen wurde. Der Urkundsbeamte muss dann die Anklageschrift versiegeln, und niemand darf die Existenz der Anklageschrift offenlegen, es sei denn, dies ist erforderlich, um einen Haftbefehl oder eine Vorladung auszustellen oder zu vollstrecken.

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