Förderfähigkeit: Feststellung, ob ein Kind Anspruch auf sonderpädagogische Förderung hat

Wann wird der Anspruch eines Kindes auf sonderpädagogische Förderung festgestellt?

In den meisten Staaten wird der Anspruch eines Kindes auf sonderpädagogische Förderung geprüft, wenn das Kind die Stufe 3 der RTI (Response to Intervention) erreicht hat. Wenn ein Kind eine bestimmte Zeit lang in Stufe 2 war und eine Bewertung vorgenommen wurde, wird eine Sitzung einberufen, um die Eignung für sonderpädagogische Leistungen zu bestimmen. Wer entscheidet, ob ein Kind Anspruch auf sonderpädagogische Förderung hat?

Die Eltern des Kindes und ein Team von qualifizierten Fachleuten müssen entscheiden, ob das Kind eine Behinderung hat und sonderpädagogische Förderung benötigt.

(Die Feststellung, ob ein Kind, bei dem der Verdacht auf eine spezifische Lernbehinderung besteht, ein Kind mit einer Behinderung ist, muss von den Eltern des Kindes und einem Team qualifizierter Fachleute getroffen werden, zu dem der reguläre Lehrer des Kindes oder ein regulärer Klassenlehrer gehören muss, der für den Unterricht eines Kindes seines Alters qualifiziert ist, wenn das Kind keinen regulären Lehrer hat; oder, für ein Kind, das noch nicht im schulpflichtigen Alter ist, eine Person, die von der SEA qualifiziert ist, ein Kind seines Alters zu unterrichten, und mindestens eine Person, die qualifiziert ist, individuelle diagnostische Untersuchungen von Kindern durchzuführen, wie z. B. ein Schulpsychologe, ein Sprachpathologe oder ein Lehrer für Leseförderung.)

Was muss das Team bei der Bestimmung der Förderfähigkeit berücksichtigen?

Bei der Interpretation der Beurteilungsdaten zur Feststellung, ob ein Kind eine Behinderung hat und sonderpädagogisch gefördert werden muss, muss jede öffentliche Einrichtung Informationen aus einer Vielzahl von Quellen heranziehen, einschließlich Eignungs- und Leistungstests (aber nicht nur diese Ergebnisse), Beiträge der Eltern, Empfehlungen von Lehrern, körperliche Verfassung, sozialer oder kultureller Hintergrund und adaptives Verhalten.

Gibt es zusätzliche Verfahren zur Beurteilung von Kindern und zur Feststellung des Vorliegens einer spezifischen Lernbehinderung?

Ja. IDEA enthält die folgenden zusätzlichen Verfahren zur Beurteilung und Feststellung einer spezifischen Lernbehinderung:

    1. Ein Team kann feststellen, dass ein Kind eine spezifische Lernbehinderung hat, wenn:
      • Das Kind erzielt in einem oder mehreren der unten aufgeführten Bereiche keine seinem Alter und seinen Fähigkeiten entsprechenden Leistungen, wenn ihm alters- und fähigkeitsgerechte Lernerfahrungen geboten werden; und
      • Das Kind weist in einem oder mehreren der folgenden Bereiche eine erhebliche Diskrepanz zwischen Leistung und intellektuellen Fähigkeiten auf: Mündlicher Ausdruck; Hörverständnis; schriftlicher Ausdruck; grundlegende Lesefertigkeit; Leseverständnis; mathematisches Rechnen; mathematisches Denken und/oder ein vorgelegtes Portfolio und/oder Berichte der Lehrkraft über tägliche Arbeiten, aus denen hervorgeht, dass die akademischen Leistungen nicht in einem akzeptablen Bereich liegen und die Lernverarbeitungsstörung erkennbar ist oder festgestellt wurde.
    2. Das Team darf ein Kind nicht als lernbehindert einstufen, wenn die starke Diskrepanz zwischen Fähigkeiten und Leistungen in erster Linie auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
      • Seh-, Hör- oder motorische Beeinträchtigungen;
      • intellektuelle Behinderungen;
      • emotionale Störungen; oder
      • umweltbedingte, kulturelle oder wirtschaftliche Benachteiligungen.
    3. Beobachtung:
      • Mindestens ein Teammitglied, das nicht der reguläre Lehrer des Kindes ist, beobachtet die akademischen Leistungen des Kindes in der regulären Klassenumgebung.
      • Im Falle eines Kindes, das noch nicht im schulpflichtigen Alter ist oder nicht zur Schule geht, beobachtet ein Teammitglied das Kind in einer Umgebung, die für ein Kind dieses Alters geeignet ist.
    4. Schriftlicher Bericht Bei einem Kind, bei dem der Verdacht auf eine spezifische Lernbehinderung besteht, muss die Dokumentation der Feststellung der Förderungswürdigkeit durch das Team eine Erklärung enthalten:
      • Ob das Kind eine spezifische Lernbehinderung hat.
      • Die Grundlage für die Feststellung.
      • Das relevante Verhalten, das während der Beobachtung des Kindes festgestellt wurde.
      • Die Beziehung dieses Verhaltens zu den akademischen Leistungen des Kindes.
      • die pädagogisch relevanten medizinischen Befunde, falls vorhanden.
      • die Frage, ob eine schwerwiegende Diskrepanz zwischen Leistung und Fähigkeit besteht, die ohne sonderpädagogische und damit zusammenhängende Dienste nicht korrigiert werden kann.
      • die Feststellung des Teams hinsichtlich der Auswirkungen von umweltbedingter, kultureller oder wirtschaftlicher Benachteiligung.

Jedes Teammitglied bestätigt schriftlich, ob der Bericht seine Schlussfolgerung wiedergibt. Wenn der Bericht nicht seine Schlussfolgerung widerspiegelt, muss das Teammitglied eine gesonderte Erklärung vorlegen, in der es seine Schlussfolgerungen darlegt.

Welche zwei Komponenten müssen vorhanden sein, damit ein Kind Anspruch auf sonderpädagogische und damit verbundene Dienstleistungen hat?

Damit ein Kind für sonderpädagogische und damit verbundene Dienstleistungen in Frage kommt, muss festgestellt werden, dass es ein „Kind mit einer Behinderung“ ist und sonderpädagogische und damit verbundene Dienstleistungen benötigt.

Wie definiert das Gesetz ein „Kind mit einer Behinderung“?“

Der Begriff „ein Kind mit einer Behinderung“ bedeutet:

      • Ein Kind, das gemäß IDEA als geistig behindert eingeschätzt wird, eine Hörbehinderung einschließlich Taubheit, eine Sprach- oder Sprachbehinderung, eine Sehbehinderung einschließlich Blindheit, eine schwere emotionale Störung (in IDEA als emotionale Störung bezeichnet), eine orthopädische Beeinträchtigung, Autismus, eine traumatische Hirnverletzung, eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung, eine spezifische Lernbehinderung, Taubblindheit oder Mehrfachbehinderungen und
      • die deshalb sonderpädagogische und damit verbundene Dienstleistungen benötigen.

Gibt es zusätzlich zu den oben genannten Kategorien eine nicht kategorisierte Bezeichnung für ein Kind mit einer Behinderung?

Im Ermessen des Staates und der lokalen Bildungsbehörden kann ein „Kind mit einer Behinderung“ im Alter von drei bis neun Jahren ein Kind sein, das Entwicklungsverzögerungen aufweist, wie sie vom Staat definiert und durch geeignete diagnostische Instrumente und Verfahren gemessen werden, und zwar in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: körperliche Entwicklung, kognitive Entwicklung, kommunikative Entwicklung, soziale oder emotionale Entwicklung oder adaptive Entwicklung, und das deshalb sonderpädagogische und damit verbundene Dienstleistungen benötigt.

Was verlangt IDEA bei der Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische und damit verbundene Leistungen auf der Grundlage einer „Entwicklungsverzögerung“?“

Wenn die Anspruchsberechtigung für sonderpädagogische und damit zusammenhängende Leistungen auf der Grundlage von „Entwicklungsverzögerung“ und nicht auf der Grundlage einer bestimmten Kategorie festgelegt wird, schreibt IDEA Folgendes vor:

      • Wenn der Staat beschließt, die Anspruchsberechtigung auf der Grundlage von Entwicklungsverzögerung zuzulassen, können die örtlichen Bezirke wählen, ob sie diesem Beispiel folgen wollen oder nicht. Wenn der Staat die Kategorie „Entwicklungsverzögerung“ nicht einführt, dürfen die örtlichen Bezirke diese Kategorie nicht verwenden, um die Anspruchsberechtigung für sonderpädagogische und damit verbundene Dienstleistungen festzulegen.
      • Die Staaten dürfen von den örtlichen Bezirken nicht verlangen, dass sie den Begriff „Entwicklungsverzögerung“ für ihre Schüler einführen und verwenden.
      • Staaten, die die Kategorie „Entwicklungsverzögerung“ einführen, können sie auf Kinder im Alter von drei bis neun Jahren oder auf eine Untergruppe dieses Altersbereichs anwenden, z.B. im Alter von drei bis fünf Jahren
      • Staaten und örtliche Bezirke, die sich für die Verwendung der Kategorie „Entwicklungsverzögerung“ entscheiden, können auch eine oder mehrere der spezifischen Kategorien verwenden.
      • Staaten können eine gemeinsame Definition von Entwicklungsverzögerung für ihre Programme im Rahmen von IDEA, Teil B und C, annehmen.
      • Wenn ein lokaler Bezirk die Kategorie Entwicklungsverzögerung verwendet, muss er der staatlichen Definition von Entwicklungsverzögerung und der vom Staat angenommenen Altersspanne entsprechen.

Welche Auswirkungen kann es für Schüler mit Lernbehinderungen haben, wenn bei ihnen eine Entwicklungsverzögerung festgestellt wird?

Die Verwendung der Kategorie „Entwicklungsverzögerung“ zur Feststellung, ob ein Kind Anspruch auf sonderpädagogische und damit verbundene Leistungen hat, könnte es ermöglichen, einige Kinder frühzeitig zu erkennen, bevor sie in der Schule versagen und hinter ihre Altersgenossen zurückfallen. Viele Kinder mit Lernbehinderungen weisen Verzögerungen in einem oder mehreren der genannten Bereiche auf. Es besteht jedoch die Befürchtung, dass Kinder mit Lernbehinderungen in die Kategorie „Entwicklungsverzögerung“ aufgenommen werden, ohne dass die spezifische(n) Verarbeitungsstörung(en) festgestellt wird/werden, so dass die erforderlichen spezifischen Interventionsstrategien nicht zur Verfügung gestellt werden. Eltern sollten sicherstellen, dass:

      • Die verwendeten Beurteilungsinstrumente und -strategien relevante funktionale und entwicklungsbezogene Informationen sammeln.
      • Die verwendeten Tests und anderen Beurteilungsmaterialien umfassen solche, die auf die Beurteilung spezifischer Bereiche des Bildungsbedarfs zugeschnitten sind.
      • Die Beurteilungsinstrumente und -strategien liefern relevante Informationen, die den Personen bei der Bestimmung des Bildungsbedarfs des Kindes direkt helfen.

Da die Bundesstaaten und die lokalen Bildungsbehörden nicht verpflichtet sind, einen bestimmten Weg einzuschlagen, sondern selbst entscheiden können, ob sie „Entwicklungsverzögerung“ für Kinder im Alter von drei bis neun Jahren verwenden, müssen die Eltern die von ihren staatlichen und lokalen Bildungsbehörden verwendeten Förderkriterien ermitteln. Wenden Sie sich für diese Informationen an die für Sonderpädagogik zuständigen Mitarbeiter des Bildungsministeriums oder des örtlichen Schulbezirks.

Gibt es noch andere nicht-kategorische Bezeichnungen?

Einige Staaten haben das nicht-kategorische Alter über die Altersspanne der „Entwicklungsverzögerung“ (3 bis 9 Jahre) hinaus auf Schüler von der Geburt bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr ausgedehnt. Wenn Staaten eine Bezeichnung anstelle von kategorischen Behinderungen verwenden, müssen bestimmte Richtlinien befolgt werden. Während der Staat die Kriterien für die Förderungswürdigkeit festlegt, muss das Team eine umfassende Bewertung des Kindes vornehmen, die eine Behinderung im Sinne des IDEA feststellen könnte.

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