Erstes Sorgerecht, geteiltes Sorgerecht und geteiltes Sorgerecht: Die Unterschiede verstehen

Für Eltern, die sich in einer Scheidung befinden, ist die Frage, wie sich dies auf die Kinder auswirkt, oft ein ernsthaftes Anliegen und häufig der größte Streitpunkt zwischen den sich trennenden Parteien. Wenn Eltern beschließen, das Sorgerecht für ihre Kinder zu teilen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Vereinbarung zu treffen, darunter das primäre, das gemeinsame oder das geteilte Sorgerecht. Sie werden sich vielleicht fragen, worin der Unterschied zwischen diesen Regelungen besteht, da sie ähnliche Definitionen haben. Hier ist eine grundlegende Aufschlüsselung.

Gemeinsames Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht ist eine Regelung, bei der das Gericht beiden Elternteilen das rechtliche und physische Sorgerecht für ihre Kinder zuspricht. Das bedeutet, dass beide Elternteile an der Entscheidungsfindung und der Erziehung der Kinder beteiligt sind. Beide Elternteile entscheiden gemeinsam über die Erziehung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Religion der Kinder. Bei einer gemeinsamen Sorgerechtsregelung arbeiten die Eltern daran, ihre Kinder so zu erziehen, wie sie es tun würden, wenn sie noch verheiratet wären. Oft arbeiten die Eltern mit einem Mediator zusammen, um einen Erziehungsplan zu erstellen. In diesem Plan wird festgelegt, wie die Kinder ihre Zeit an Wochenenden, in den Ferien und im Sommer zwischen den Eltern aufteilen.

Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern in einer Reihe von Fragen zusammenarbeiten, und jeder Elternteil erhält etwa gleich viel Zeit mit seinen Kindern. Um diese Regelung zu vereinfachen, entscheiden sich die Eltern manchmal dafür, in der Nähe des anderen zu wohnen und auf Unterhaltszahlungen zu verzichten, insbesondere wenn beide Elternteile ein vergleichbares Einkommen haben. Beide Elternteile tragen die Kosten für die Betreuung der Kinder, wenn diese bei ihnen wohnen. Bei größeren Ausgaben arbeiten die Eltern oft zusammen, um einen Weg zu finden, die Kosten zu teilen.

Geteiltes Sorgerecht. Das geteilte Sorgerecht unterscheidet sich stark vom geteilten Sorgerecht und ist eine Vereinbarung, die es im Wesentlichen ermöglicht, die Kinder einer Familie aufzuteilen, wobei ein Teil der Kinder bei jedem Elternteil lebt. Diese Vereinbarung wird oft getroffen, um die Zeit, die die Kinder zwischen den Häusern ihrer Eltern verbringen, zu minimieren, und ermöglicht auch die Trennung von Geschwistern, die sich nicht vertragen. Das geteilte Sorgerecht ermöglicht dem Elternteil, der nicht mit den Kindern zusammenlebt, häufig Besuchszeiten bei den Kindern.

Primäres Sorgerecht. Wenn sich die Eltern auf ein primäres Sorgerecht einigen, gilt ein Elternteil als Hauptwahrsager des Kindes und hat in der Regel mehr elterliche Verantwortung und Zeit mit dem Kind. Das bedeutet, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil oft verpflichtet ist, dem Elternteil, der das primäre Sorgerecht hat, Unterhalt zu zahlen, da der Elternteil mit dem primären Sorgerecht die alltäglichen Kosten für die Erziehung des Kindes schultert.

In diesen Fällen teilen sich die Eltern höchstwahrscheinlich das gemeinsame Sorgerecht, das vorsieht, dass beide Elternteile Entscheidungen über die religiöse Erziehung, die Gesundheitsfürsorge, die Bildung und die Aufzucht ihrer Kinder treffen, wobei die Entscheidungsfindung zu gleichen Teilen geteilt wird. Auch wenn die Eltern sich nicht einig sind, müssen sie einen Kompromiss finden. Wie viel Zeit jeder Elternteil mit dem Kind verbringen darf, wird bei dieser Regelung nicht geregelt. Stattdessen konzentriert sich das gemeinsame Sorgerecht auf die rechtliche Verantwortung jedes Elternteils bei den Erziehungsentscheidungen für die Kinder.

Natürlich variieren die Sorgerechtsgesetze von Staat zu Staat. Ein erfahrener Familien- oder Scheidungsanwalt kann Ihnen dabei helfen, sich in den oft komplexen Einzelheiten der Sorgerechtsvorschriften und -anforderungen an Ihrem Wohnort zurechtzufinden.

Sonja Davig ist Scheidungsanwalt bei Johns, Flaherty & Collins in La Crosse WI. Weitere Informationen zum Sorgerecht und zur Scheidung erhalten Sie bei ihr unter 608-784-5678.

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