Neue Bundes- und Landesvorschriften machen den Verkauf von Elfenbein schwieriger denn je. Käufer und Verkäufer tragen die Beweislast dafür, dass das Elfenbein in die neue, eng definierte Klasse des legalen Elfenbeins passt. Nach den Gesetzen des U.S. Fish and Wildlife Service gelten unterschiedliche Kriterien für den Verkauf von Elfenbein aus afrikanischen und asiatischen Elefanten. Wir können Ihnen helfen festzustellen, welche Art Sie besitzen und ob sie der strengen, mehrteiligen Definition von „antik“ entspricht. Wir helfen Ihnen, die bundes- und landesrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Seit dem 25. Februar 2014 ist es illegal, bearbeitetes Elefantenelfenbein zu verkaufen oder zu kaufen, das nicht:
-
ein gültiges Zertifikat des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) besitzt.
-
Es muss dokumentiert sein, dass es über einen der angegebenen Häfen in die Vereinigten Staaten gelangt ist.
-
Erfüllt die Kriterien einer „Antiquität“ gemäß dem Gesetz über gefährdete Arten.
Eines der Hauptziele des Gesetzes ist es: „den Verkauf, einschließlich des zwischen- und innerstaatlichen Verkaufs (d.h. des Verkaufs innerhalb eines Staates) von Elefantenelfenbein zu reduzieren.“
Aber das Gesetz ist komplizierter – und beschwerlicher – als die wenigen Aufzählungspunkte oben, und es entwickelt sich weiter. Der U.S. Fish and Wildlife Service gibt immer noch Klarstellungen, Erläuterungen und Ausnahmen heraus.
„Am 6. Juli 2016 trat in den Vereinigten Staaten ein nahezu vollständiges Verbot des kommerziellen Handels mit Elfenbein von afrikanischen Elefanten in Kraft.“ „Es ist wichtig zu wissen, dass die neuen Vorschriften den persönlichen Besitz von Elfenbein nicht einschränken. Wenn Sie bereits Elfenbein besitzen – eine Schnitzerei, die als Erbstück in Ihrer Familie weitergegeben wurde, oder ein altes Musikinstrument mit Elfenbeinbestandteilen – gehören diese Stücke Ihnen. Wir wissen, dass diese Gegenstände, die vor langer Zeit hergestellt wurden, keine Bedrohung für die heutigen wilden Elefanten darstellen.“ US Fish and Wildlife Service
„Nach dem Bundesgesetz können Sie das Elfenbein des Afrikanischen Elefanten innerhalb Ihres Bundesstaates verkaufen (innerstaatlicher Handel), wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Elfenbein vor dem Datum, an dem der Afrikanische Elefant in den CITES-Anhang I aufgenommen wurde (18. Januar 1990), rechtmäßig eingeführt wurde. Dieser Nachweis kann in Form eines Zertifikats aus der Zeit vor dem CITES-Übereinkommen erbracht werden.“ US Fish and Wildlife Service
Die Gesetze in Kalifornien, New York, Massachusetts und New Jersey sind noch strenger als die Bundesgesetze.
Ivory Experts sind qualifizierte Gutachter, deren Dokumentation vom U.S. Fish and Wildlife Service akzeptiert wird. Wir sind sehr erfahren darin, das Datum und den Ort der Herstellung von Elfenbeinschnitzereien zu bestimmen und die Legalität Ihres Elfenbeins nach den strengen Maßstäben der Behörden überzeugend darzulegen.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail, wenn Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen wünschen und darüber, wie wir Ihnen in diesem neuen, schwierigen rechtlichen Umfeld helfen können: [email protected]