Dokumentenbeglaubigung

Dokumentenbeglaubigung

Wahlbüro nur nach Terminvereinbarung

In Übereinstimmung mit der „Stay Home, Stay Safe“ Executive Order des Gouverneurs haben das Büro des Großen Siegels und das Wahlbüro ab sofort eingeschränkte Öffnungszeiten.

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Antrag auf Beglaubigung und Anweisungen

Alle Dokumente, die in einer Fremdsprache eingereicht werden, müssen auch eine englische Übersetzung enthalten

Schritt 1: Sicherstellen, dass die Dokumente ordnungsgemäß von einem geeigneten Beamten unterzeichnet sind

Überprüfen Sie, ob Ihre Dokumente von einem Beamten unterzeichnet wurden, dessen Unterschrift der Secretary of State beglaubigen darf. Siehe Abschnitt „Beglaubigung“ unten.

Überprüfen Sie, ob es sich bei allen wichtigen Dokumenten um beglaubigte Kopien handelt.

Wenn Ihre Dokumente notariell beglaubigt wurden, überprüfen Sie, ob der Notar alle erforderlichen Angaben gemacht hat:

  • Name und Unterschrift des Notars
  • Datum der Beglaubigung
  • Ablaufdatum der Kommission
  • Bezirk der Kommission
  • Bezirk der Ausführung, falls abweichend vom Bezirk der Kommission

Schritt 2: Zahlen Sie $1.00 Dokumentenbeglaubigungsgebühr für jedes zu beglaubigende Dokument.

Schritt 3: Einreichen der Dokumente beim Secretary of State

A.) Post oder Overnight Delivery Service: Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular für die Beglaubigung, die Dokumente, einen selbstadressierten und frankierten Rückumschlag und einen Scheck oder eine Zahlungsanweisung, zahlbar an „State of Michigan“, an die Postanschrift des Office of the Great Seal. Bitte senden Sie kein Bargeld.

Wenn Sie Ihren Antrag per Post schicken möchten, müssen Sie die folgende Adresse verwenden:

Michigan Department of State
Office of the Great Seal
7064 Crowner Drive
Lansing, MI 48918.

– Oder –

B.) Persönlich: Legen Sie die Dokumente persönlich im Büro des Großen Siegels vor. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Büro des Großen Siegels, indem Sie 517-241-1832 anrufen.

Büro des Großen Siegels – Richard H. Austin Building 1st Floor, 430 W. Allegan Street, Lansing, MI

Schritt 4: Erhalt des beglaubigten Dokuments

Ihre Beglaubigungsdokumente werden Ihnen in dem von Ihnen bereitgestellten frankierten Umschlag zurückgeschickt. Vergewissern Sie sich, dass der Umschlag groß genug ist, um alle Ihre Dokumente aufzunehmen.

Art der Beglaubigung

Der Bestimmungsort eines Dokuments bestimmt die erforderliche Art der Beglaubigung.

  • Eine Apostille wird für Dokumente ausgestellt, die nur für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, das dem Haager Abkommen beigetreten ist.
  • Eine Beglaubigung wird für alle anderen Länder ausgestellt, von denen viele nur Dokumente akzeptieren, die sowohl auf staatlicher als auch auf Bundesebene beglaubigt sind. Das Originaldokument muss vor einem Notar unterzeichnet werden und Originalunterschriften enthalten. Zur Erinnerung: Ein Notar kann im Bundesstaat Michigan keine beglaubigte Abschrift ausstellen.

Apostille

Die Apostille ist das Ergebnis eines internationalen Abkommens, des Haager Übereinkommens von 1961. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der Haager Konvention 1981 beigetreten. Das Übereinkommen sieht unter anderem die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden vor, die in Ländern verwendet werden sollen, die dem Übereinkommen beigetreten sind. Gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens stellt dieses Amt Apostillen nur für Dokumente aus, die zur Verwendung in ausländischen Ländern bestimmt sind, die ebenfalls Unterzeichner des Übereinkommens sind. Dieses Dokument ist das Äquivalent einer Vollmachtsurkunde, die in Ländern verwendet wird, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind.

Für eine Apostille gelten die gleichen Anforderungen, die gleichen Gebühren und die gleichen Anweisungen wie für eine Vollmachtsurkunde. Apostillen können nicht zur Verwendung in den Vereinigten Staaten ausgestellt werden

Vollmachtsurkunde

Das Büro des Großen Siegels ist im Namen des Staates Michigan ermächtigt, Vollmachtsurkunden zu beglaubigen und auszustellen für:

  1. Michigan Notary Public beglaubigte Dokumente. Die Dokumente müssen vollständig sein und Originalunterschriften enthalten.
  2. Lebensdaten (Geburt, Heirat, Tod oder Scheidung) – Beglaubigte Kopien von einer der folgenden Stellen:
    – Einem Michigan County Clerk
    – Dem Michigan State Registrar 517-335-8666
    – City Clerks in den Counties Wayne, Macomb und Oakland
  3. Beglaubigte Kopien von Gründungsurkunden, ausgestellt vom Michigan Department of Licensing and Regulatory Affairs.

Beglaubigung von Personenstandsurkunden

Nur beglaubigte Kopien von Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, die von einem Michigan County Clerk, einem City Clerk oder einem Registrar (nur in den Bezirken Wayne, Oakland oder Macomb) oder dem Michigan State Registrar ausgestellt wurden, können beglaubigt werden. Originale Personenstandsurkunden können zu diesem Zweck nicht akzeptiert werden. Von Gerichtsschreibern ausgestellte oder per Fax erhaltene Dokumente werden nicht akzeptiert.

Anforderung von Unterlagen beim State Registrar

Um beglaubigte Kopien dieser Unterlagen beim State Registrar anzufordern, rufen Sie bitte die Nummer 517-335-8656 an. Bitte beachten Sie, dass dies nicht die Telefonnummer des Amtes für das Große Siegel ist. Um das Büro des Großen Siegels zu kontaktieren, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected].

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