Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC-BY-4.0)

Creative Commons Namensnennung 4.0 International Creative Commons Corporation („Creative Commons“) ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatung an. Die Verbreitung der öffentlichen Lizenzen von Creative Commons begründet keine Anwalt-Mandanten- oder sonstige Beziehung. Creative Commons stellt seine Lizenzen und die dazugehörigen Informationen auf einer „wie-ist“-Basis zur Verfügung. Creative Commons gibt keine Garantien in Bezug auf die Lizenzen, das unter ihren Bedingungen lizenzierte Material oder die zugehörigen Informationen. Creative Commons lehnt jegliche Haftung für Schäden, die sich aus ihrer Nutzung ergeben, weitestgehend ab.

Verwendung der öffentlichen Creative Commons-Lizenzen

Die öffentlichen Creative Commons-Lizenzen bieten eine Reihe von Standardbedingungen, die von Urhebern und anderen Rechteinhabern verwendet werden können, um Originalwerke und anderes Material, das dem Urheberrecht und bestimmten anderen Rechten unterliegt, die in der öffentlichen Lizenz unten angegeben sind, zu teilen. Die folgenden Erwägungen dienen nur zu Informationszwecken, sind nicht erschöpfend und sind nicht Teil unserer Lizenzen.

Erwägungen für Lizenzgeber: Unsere öffentlichen Lizenzen sind für diejenigen gedacht, die berechtigt sind, der Öffentlichkeit die Erlaubnis zu erteilen, Material in einer Weise zu nutzen, die ansonsten durch das Urheberrecht und bestimmte andere Rechte eingeschränkt ist. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber sollten die Bedingungen der von ihnen gewählten Lizenz lesen und verstehen, bevor sie diese anwenden. Lizenzgeber sollten sich auch alle erforderlichen Rechte sichern, bevor sie unsere Lizenzen anwenden, damit die Öffentlichkeit das Material wie erwartet weiterverwenden kann. Lizenzgeber sollten Material, das nicht unter die Lizenz fällt, deutlich kennzeichnen. Dazu gehört auch anderes CC-lizenziertes Material oder Material, das unter einer Ausnahme oder Einschränkung des Urheberrechts verwendet wird. Weitere Überlegungen für Lizenzgeber: wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors

Überlegungen für die Öffentlichkeit: Durch die Verwendung einer unserer öffentlichen Lizenzen erteilt ein Lizenzgeber der Öffentlichkeit die Erlaubnis, das lizenzierte Material unter bestimmten Bedingungen zu verwenden. Wenn die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendeinem Grund nicht erforderlich ist – zum Beispiel aufgrund einer geltenden Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts -, wird diese Nutzung nicht durch die Lizenz geregelt. Unsere Lizenzen gewähren nur urheberrechtliche und bestimmte andere Rechte, zu deren Gewährung der Lizenzgeber befugt ist. Die Nutzung des lizenzierten Materials kann auch aus anderen Gründen eingeschränkt sein, z. B. weil andere das Urheberrecht oder andere Rechte an dem Material haben. Ein Lizenzgeber kann besondere Anforderungen stellen, z. B. dass alle Änderungen gekennzeichnet oder beschrieben werden müssen. Auch wenn unsere Lizenzen dies nicht vorschreiben, sind Sie aufgefordert, diese Wünsche zu respektieren, sofern sie angemessen sind. Weitere Überlegungen für die Öffentlichkeit: wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees Creative Commons Attribution 4.0 International Public License

Indem Sie die lizenzierten Rechte (wie unten definiert) ausüben, akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Creative Commons Attribution 4.0 International Public License („Öffentliche Lizenz“) und erklären sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. Soweit diese Öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte in Anbetracht Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte in Anbetracht der Vorteile, die der Lizenzgeber aus der Bereitstellung des lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen erhält.

Abschnitt 1 – Definitionen.

a. Bearbeitetes Material bedeutet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, das von dem lizenzierten Material abgeleitet ist oder auf diesem basiert und in dem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig in einer Art und Weise modifiziert wird, die eine Erlaubnis gemäß dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten des Lizenzgebers erfordert. Ist das Lizenzmaterial ein Musikwerk, eine Aufführung oder eine Tonaufnahme, so wird für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz angepasstes Material immer dann hergestellt, wenn das Lizenzmaterial in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild synchronisiert wird.

b. Die Lizenz des Adapters bezeichnet die Lizenz, die Sie auf Ihre Urheberrechte und ähnlichen Rechte an Ihren Beiträgen zu angepasstem Material in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz anwenden.

c. Urheberrecht und ähnliche Rechte bedeutet Urheberrecht und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verwandt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Sende-, Tonträger- und Sui Generis-Datenbankrechte, ohne Rücksicht darauf, wie die Rechte bezeichnet oder kategorisiert werden. Für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte keine Urheberrechte und ähnlichen Rechte.

d. Wirksame technische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die in Ermangelung einer entsprechenden Befugnis nach Gesetzen, die die Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags erfüllen, und/oder ähnlichen internationalen Vereinbarungen nicht umgangen werden dürfen.

e. Ausnahmen und Beschränkungen bedeutet faire Nutzung, fairer Umgang und/oder jede andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gilt.

f. Lizenziertes Material bedeutet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder sonstiges Material, auf das der Lizenzgeber diese Öffentliche Lizenz angewandt hat.

g. Lizenzierte Rechte bedeutet die Rechte, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt werden, die sich auf alle Urheberrechte und ähnliche Rechte beschränken, die auf Ihre Nutzung des Lizenzmaterials anwendbar sind und die der Lizenzgeber zu lizenzieren befugt ist.

h. Lizenzgeber bedeutet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die Rechte unter dieser Öffentlichen Lizenz gewährt (gewähren).

i. Weitergabe bedeutet, Material der Öffentlichkeit durch jedes Mittel oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, das eine Erlaubnis unter den lizenzierten Rechten erfordert, wie z.B. Vervielfältigung, öffentliche Zurschaustellung, öffentliche Aufführung, Vertrieb, Verbreitung, Kommunikation oder Import, und Material der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, auch in einer Weise, dass Mitglieder der Öffentlichkeit von einem Ort und zu einer Zeit, die sie individuell wählen, auf das Material zugreifen können.

j. Sui Generis Datenbankrechte bedeutet andere Rechte als das Urheberrecht, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in ihrer geänderten und/oder nachfolgenden Fassung ergeben, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte irgendwo auf der Welt.

k. Sie bedeutet die natürliche oder juristische Person, die die lizenzierten Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung.

Abschnitt 2 – Geltungsbereich.

a. Lizenzgewährung.

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte an dem lizenzierten Material, um:

A. das Lizenzmaterial ganz oder teilweise zu vervielfältigen und weiterzugeben; und

B. angepasstes Material herzustellen, zu vervielfältigen und weiterzugeben.

2. Ausnahmen und Beschränkungen. Um Zweifel auszuschließen, gilt diese Öffentliche Lizenz nicht, wenn Ausnahmen und Beschränkungen auf Ihre Nutzung zutreffen, und Sie müssen sich nicht an ihre Bestimmungen und Bedingungen halten.

3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) festgelegt.

4. Medien und Formate; technische Modifikationen erlaubt. Der Lizenzgeber ermächtigt Sie, die lizenzierten Rechte in allen Medien und Formaten auszuüben, unabhängig davon, ob sie jetzt bekannt sind oder in Zukunft geschaffen werden, und die dafür erforderlichen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf die Geltendmachung von Rechten oder Befugnissen, die es Ihnen verbieten, technische Modifikationen vorzunehmen, die zur Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich sind, einschließlich technischer Modifikationen, die zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen erforderlich sind. Für die Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz führt die bloße Durchführung von Modifikationen, die durch diesen Abschnitt 2(a)(4) gestattet sind, niemals zu Angepasstem Material.

5. Nachgeschaltete Empfänger.

A. Angebot des Lizenzgebers – Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des Lizenzmaterials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte unter den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz auszuüben.

B. Keine nachgelagerten Beschränkungen. Sie dürfen keine zusätzlichen oder anderen Bedingungen für das Lizenzmaterial anbieten oder auferlegen oder wirksame technische Maßnahmen auf das Lizenzmaterial anwenden, wenn dadurch die Ausübung der Lizenzrechte durch einen Empfänger des Lizenzmaterials eingeschränkt wird.

6. No endorsement. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Erlaubnis dar oder kann als Erlaubnis ausgelegt werden, zu behaupten oder zu implizieren, dass Sie mit dem Lizenzgeber oder anderen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) als solche bezeichnet werden, verbunden sind oder dass Ihre Nutzung des Lizenzmaterials von diesem gesponsert, unterstützt oder mit einem offiziellen Status versehen wird.

b. Andere Rechte.

1. Moralische Rechte, wie z.B. das Recht auf Integrität, werden unter dieser Öffentlichen Lizenz nicht lizenziert, ebenso wenig wie Publizitäts-, Datenschutz- und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; der Lizenzgeber verzichtet jedoch, soweit möglich, auf die Geltendmachung solcher Rechte, die er innehat, in dem begrenzten Umfang, der erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der lizenzierten Rechte zu ermöglichen, jedoch nicht darüber hinaus.

2. Patent- und Markenrechte werden im Rahmen dieser Öffentlichen Lizenz nicht lizenziert.

3. Soweit möglich, verzichtet der Lizenzgeber darauf, von Ihnen für die Ausübung der lizenzierten Rechte Lizenzgebühren zu verlangen, sei es direkt oder über eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder obligatorischen Lizenzierungssystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, solche Lizenzgebühren zu erheben.

Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen.

Ihre Ausübung der Lizenzrechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.

a. Namensnennung.

1. Wenn Sie das Lizenzmaterial weitergeben (auch in veränderter Form), müssen Sie:

A. Folgendes beibehalten, wenn es vom Lizenzgeber zusammen mit dem lizenzierten Material zur Verfügung gestellt wird:

i. die Identifizierung des/der Urheber(s) des lizenzierten Materials und aller anderen Personen, die für eine Namensnennung vorgesehen sind, in jeder vom Lizenzgeber geforderten angemessenen Weise (einschließlich eines Pseudonyms, falls vorgesehen);

ii. einen Hinweis auf das Urheberrecht;

iii. einen Hinweis, der auf diese Öffentliche Lizenz verweist;

iv. einen Hinweis, der auf den Haftungsausschluss verweist;

v. einen URI oder Hyperlink zum Lizenzmaterial, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist;

B. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und einen Hinweis auf frühere Veränderungen beibehalten; und

C. angeben, dass das lizenzierte Material unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text dieser Öffentlichen Lizenz oder den URI oder Hyperlink zu dieser Öffentlichen Lizenz einfügen.

2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) in jeder angemessenen Weise erfüllen, die auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext basiert, in dem Sie das Lizenzmaterial weitergeben. Zum Beispiel kann es angemessen sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem Sie einen URI oder einen Hyperlink zu einer Ressource bereitstellen, die die erforderlichen Informationen enthält.

3. Wenn der Lizenzgeber Sie auffordert, müssen Sie alle in Abschnitt 3(a)(1)(A) geforderten Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist.

4. Wenn Sie von Ihnen hergestelltes angepasstes Material weitergeben, darf die von Ihnen angewandte Adapterlizenz die Empfänger des angepassten Materials nicht daran hindern, diese Öffentliche Lizenz einzuhalten.

Abschnitt 4 – Datenbankrechte sui generis

Wenn die Lizenzrechte Datenbankrechte sui generis enthalten, die auf Ihre Nutzung des Lizenzmaterials anwendbar sind:

a. zur Klarstellung: Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und weiterzugeben;

b. wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben, dann ist die Datenbank, an der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihr einzelner Inhalt), angepasstes Material; und

c. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) einhalten, wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank teilen.

Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 4 ergänzt und ersetzt nicht Ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz, wenn die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.

Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.

a. Sofern vom Lizenzgeber nicht gesondert zugesagt, bietet der Lizenzgeber das Lizenzmaterial soweit möglich im Ist-Zustand und wie verfügbar an und gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien bezüglich des Lizenzmaterials, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig. Dies beinhaltet, ohne Einschränkung, Garantien für das Eigentum, die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Nichtverletzung von Rechten Dritter, das Nichtvorhandensein latenter oder anderer Mängel, die Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Fehlern, unabhängig davon, ob diese bekannt sind oder nicht. Wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder teilweise nicht zulässig sind, gilt dieser Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie.

b. Soweit möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber in keinem Fall aufgrund irgendeiner Rechtstheorie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, exemplarische oder andere Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des Lizenzmaterials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden hingewiesen wurde. Wo eine Haftungsbeschränkung ganz oder teilweise nicht zulässig ist, gilt diese Beschränkung möglicherweise nicht für Sie.

c. Der oben vorgesehene Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung sind so auszulegen, dass sie, soweit möglich, einem absoluten Haftungsausschluss und einer absoluten Haftungsbefreiung am nächsten kommen.

Abschnitt 6 – Laufzeit und Beendigung.

a. Diese Öffentliche Lizenz gilt für die Dauer der hier lizenzierten Urheberrechte und ähnlichen Rechte. Wenn Sie jedoch diese Öffentliche Lizenz nicht einhalten, erlöschen Ihre Rechte aus dieser Öffentlichen Lizenz automatisch.

b. Wenn Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, tritt es wieder in Kraft:

1. automatisch mit dem Datum, an dem die Verletzung geheilt wird, vorausgesetzt, sie wird innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Entdeckung der Verletzung geheilt; oder

2. nach ausdrücklicher Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.

c. Um Zweifel zu vermeiden, berührt dieser Abschnitt 6(b) nicht das Recht des Lizenzgebers, Rechtsmittel für Ihre Verstöße gegen diese Öffentliche Lizenz zu ergreifen.

d. Um Zweifel zu vermeiden, kann der Lizenzgeber das Lizenzmaterial auch unter anderen Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des Lizenzmaterials jederzeit einstellen; dies führt jedoch nicht zur Beendigung dieser Öffentlichen Lizenz.

e. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten über die Beendigung dieser Lizenz hinaus.

Abschnitt 7 – Andere Bedingungen.

a. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, die von Ihnen mitgeteilt werden, es sei denn, Sie haben diesen ausdrücklich zugestimmt.

b. Jegliche Vereinbarungen, Absprachen oder Verträge in Bezug auf das lizenzierte Material, die hier nicht aufgeführt sind, sind von den Bedingungen dieser Lizenz getrennt und unabhängig.

Abschnitt 8 – Auslegung.

a. Zur Vermeidung von Zweifeln soll diese Öffentliche Lizenz nicht so ausgelegt werden, dass sie die Nutzung des Lizenzmaterials, die rechtmäßig ohne die Erlaubnis dieser Öffentlichen Lizenz erfolgen könnte, einschränkt, begrenzt oder Bedingungen auferlegt.

b. Sollte eine Bestimmung dieser Öffentlichen Lizenz als nicht durchsetzbar erachtet werden, so wird sie, soweit möglich, automatisch auf das Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Kann die Bestimmung nicht umgestaltet werden, so wird sie von dieser Lizenz abgetrennt, ohne die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen zu beeinträchtigen.

c. Auf keine Bestimmung oder Bedingung dieser Lizenz wird verzichtet, und ihre Nichteinhaltung wird nicht anerkannt, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt ausdrücklich zu.

d. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder einen Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich des Schutzes vor den rechtlichen Verfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde.

Creative Commons ist keine Partei seiner öffentlichen Lizenzen. Ungeachtet dessen kann Creative Commons sich dafür entscheiden, eine seiner öffentlichen Lizenzen auf das von ihm veröffentlichte Material anzuwenden und wird in diesen Fällen als „Lizenzgeber“ betrachtet. Der Text der öffentlichen Creative Commons-Lizenzen ist unter der CC0 Public Domain Dedication der Öffentlichkeit zugänglich. Mit Ausnahme des eingeschränkten Zwecks, darauf hinzuweisen, dass das Material unter einer öffentlichen Creative Commons-Lizenz weitergegeben wird, oder wie anderweitig durch die Creative Commons-Richtlinien, die unter creativecommons.org/policies veröffentlicht werden, gestattet Creative Commons nicht die Verwendung der Marke „Creative Commons“ oder einer anderen Marke oder eines Logos von Creative Commons ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, in Verbindung mit unbefugten Änderungen an einer ihrer öffentlichen Lizenzen oder anderen Vereinbarungen, Absprachen oder Verträgen bezüglich der Verwendung von lizenziertem Material. Um Zweifel auszuschließen, ist dieser Absatz nicht Teil der öffentlichen Lizenzen.

Creative Commons kann unter creativecommons.org kontaktiert werden.

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