Sollte ich mich einer Darmspiegelung unterziehen?
Wenn Sie Probleme mit dem Dickdarm haben, wie Schmerzen, Blutungen oder unregelmäßige Stuhlgewohnheiten, kann Ihr Arzt Ihnen eine Darmspiegelung vorschlagen. Wenn Sie 50 Jahre und älter sind oder über 40 Jahre alt sind und in Ihrer Familie Darmkrebs oder Polypen vorkommen, empfehlen unsere Ärzte dringend eine Darmspiegelung und ein regelmäßiges Screening-Programm.
Was ist der Unterschied zwischen einer Screening-Koloskopie und einer diagnostischen Koloskopie?
Diagnostische Koloskopie: Der Patient hat in der Vergangenheit oder Gegenwart gastrointestinale Symptome oder Erkrankungen, Polypen oder Krebs. Wenn die Koloskopie aufgrund von körperlichen Symptomen wie rektalen Blutungen oder Schmerzen durchgeführt wird, wird das Verfahren als diagnostisch angesehen.
Screening-Koloskopie: Auch bekannt als Vorsorgekoloskopie. Der Patient, der über 50 Jahre alt ist, ist asymptomatisch (keine Symptome in der Vergangenheit oder Gegenwart) und hat keine persönliche oder familiäre Vorgeschichte mit Magen-Darm-Erkrankungen, Dickdarmpolypen oder Krebs. In der Regel hat sich der Patient in den letzten 10 Jahren keiner Koloskopie unterzogen.
Hochrisiko-Screening-Koloskopie: Der Patient ist asymptomatisch (keine gastrointestinalen Symptome in der Vergangenheit oder Gegenwart), hat aber eine persönliche Geschichte von Magen-Darm-Erkrankungen, Dickdarmpolypen oder Krebs. Patienten dieser Kategorie müssen sich in kürzeren Abständen (z. B. alle 2-5 Jahre) einer Darmspiegelung unterziehen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Verfahren je nach den Ergebnissen der Untersuchung ändern können. Es ist wichtig, dass Sie sich vor dem Eingriff über Ihre Leistungen sowohl für die Vorsorge- als auch für die Diagnosekoloskopie informieren.
Ich war bei der Vorsorgekoloskopie, aber es wurde etwas gefunden. Was nun?
Die Leistungen hängen von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bei einigen Versicherungen gilt die erste Leistung als Vorsorgeuntersuchung, auch wenn bei der Darmspiegelung Krebs, Polypen oder Läsionen festgestellt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass nach der ersten Untersuchung weitere Untersuchungen als diagnostisch angesehen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse nach den für Sie geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite mit Informationen zur Rechnungsstellung.