Austauschbesucher reisen mit einem J-1-Visum in die Vereinigten Staaten ein. Diese Klassifizierung gilt für Personen, die zur Teilnahme an arbeits- und studienbezogenen Austauschprogrammen zugelassen sind. Alle J-1-Nichteinwanderer müssen von einer vom Außenministerium benannten Organisation gesponsert werden.
Im Gegensatz zum F- oder M-Visum unterliegen Sie, wenn Sie sich zur Teilnahme an einem Austauschbesucherprogramm bereit erklären, dem Erfordernis eines zweijährigen Aufenthalts im Heimatland, wenn Ihr Austauschprogramm entweder von Ihrer Regierung oder der US-Regierung finanziert wird, spezielle Kenntnisse oder Fähigkeiten beinhaltet, die von Ihrem Heimatland als notwendig erachtet werden, oder Sie eine medizinische Ausbildung absolviert haben. In diesem Fall müssen Sie nach Beendigung Ihres Austauschprogramms für insgesamt zwei Jahre in Ihr Heimatland zurückkehren. Es ist Ihnen nicht untersagt, in die Vereinigten Staaten zu reisen, aber Sie können bestimmte beschäftigungs- oder familienbasierte Visa nicht in Anspruch nehmen, bis die Anforderung des Auslandsaufenthalts erfüllt ist.
Weitere Informationen zum J-1-Austauschbesucherstatus finden Sie unter J1Visa.state.gov.