Eine Statusanpassung („AOS“) ist ein Verfahren, das es einem berechtigten Antragsteller ermöglicht, ein rechtmäßiger ständiger Einwohner der Vereinigten Staaten zu werden, ohne ins Ausland gehen und ein Einwanderungsvisum beantragen zu müssen. Eine weitere Alternative zu AOS ist die konsularische Bearbeitung.
Statusanpassung vs. konsularische Bearbeitung
Bitte prüfen Sie beide Optionen sorgfältig, bevor Sie eine von ihnen in Anspruch nehmen. Ein AOS ist für die Beantragung in den USA und die konsularische Bearbeitung ist die Beantragung im Ausland bei einer US-Konsularstelle. Ein AOS kann nicht im Ausland beantragt werden, und eine konsularische Bearbeitung kann nicht in den USA beantragt werden.
Während Einwanderungsanträge wie ein I-140 auf Ihrer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber basieren, basiert ein I-130 auf Ihrer engen Beziehung zu einem US-Bürger oder einem rechtmäßigen ständigen Einwohner. Eine Statusanpassung betrifft Ihre persönliche Geschichte, wie Gesundheit, Finanzen, Wohnorte, Familie und politischer und krimineller Hintergrund.
Zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Statusanpassung gestellt wird, und seiner Genehmigung wird der Antragsteller als „Antragsteller auf Statusanpassung“ betrachtet.
Beschäftigungsbasierte Antragsteller, die sich bereits in den USA aufhalten.
Wenn die Person keinen Antrag auf Statusanpassung gestellt hat, müsste sie die USA verlassen, wenn ihre sechsjährige H1- (fünfjährige L1-) Frist abläuft. Für die Berechnung der Sechsjahresgrenze wird die gesamte Zeit, die mit H1+H4+L1+L2 verbracht wurde, gezählt. In einigen Fällen kann Ihr H-1B-Visum für mehr als 6 Jahre genehmigt werden, je nach dem Bearbeitungsstatus Ihrer Green Card auf Beschäftigungsbasis. Unter H1 beyond 6 years erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die Gültigkeit Ihres H-1B-Visums über die ursprünglichen 6 Jahre hinaus verlängern können, entweder um jeweils 1 Jahr oder um 3 Jahre auf einmal.
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Berechtigung zur Statusanpassung
Wenn das Prioritätsdatum aktuell ist, können Sie eine Anpassung des Daueraufenthaltsstatus beantragen, wenn Sie sich bereits in den USA befinden. und wenn eine oder mehrere der folgenden Kategorien auf Sie zutreffen:
- Familienmitglied
Sie haben entweder eine genehmigte Petition für ein Einwanderungsvisum für Familienangehörige oder reichen diese gleichzeitig ein, sofern möglich. - Arbeitsverhältnis
Sie haben entweder eine genehmigte Petition für ein Einwanderungsvisum auf Arbeitsbasis oder reichen diese gleichzeitig ein, wann immer dies möglich ist. - Verlobte(r)
Sie wurden als K-1 Verlobte(r) eines US-Bürgers in die Vereinigten Staaten zugelassen und haben diesen Bürger innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise geheiratet. Wenn Sie als K-2-Kind eines solchen Verlobten zugelassen wurden, können Sie eine Anpassung Ihres Status auf der Grundlage der Anpassung Ihrer Eltern beantragen.
Wenn Sie den US-Bürger geheiratet haben, aber nicht innerhalb der 90-Tage-Frist, muss Ihr Ehepartner jetzt auch ein Formular I-130, Petition for Alien Relative, einreichen. Wenn Sie nicht den US-Bürger geheiratet haben, der die K-1-Petition in Ihrem Namen eingereicht hat, oder wenn Sie einen anderen US-Bürger oder einen rechtmäßigen Daueraufenthaltsberechtigten geheiratet haben, sind Sie nicht berechtigt, Ihren Status in den Vereinigten Staaten anzupassen. - Asylant/Flüchtling
Sie sind ein Asylant oder Flüchtling, der sich seit mindestens einem Jahr in den Vereinigten Staaten aufhält, nachdem ihm der Asyl- oder Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, und sind immer noch als Asylant oder Flüchtling qualifiziert, oder der Ehepartner oder das Kind eines Asylanten oder Flüchtlings. - Diversity Visa (Lotterie)
Sie haben eine Benachrichtigung vom Außenministerium erhalten, dass Sie ein Visum in der Green Card Lotterie gewonnen haben. - U.S. resident since before Jan 1, 1972
Sie haben sich seit vor dem 1. Januar 1972 ununterbrochen in den Vereinigten Staaten aufgehalten. Dies wird als „Registry“ bezeichnet.“ - Basierend auf kubanischer Staatsbürgerschaft
Sie sind gebürtiger oder kubanischer Staatsbürger, wurden nach dem 1. Januar 1959 in die Vereinigten Staaten zugelassen oder erhielten eine Bewährungsstrafe und haben sich danach mindestens ein Jahr lang physisch in den Vereinigten Staaten aufgehalten; oder
Sie sind der Ehegatte oder das unverheiratete Kind eines der oben genannten Kubaner und wurden unabhängig von Ihrer Nationalität nach dem 1. Januar 1959 in die Vereinigten Staaten zugelassen oder auf Bewährung freigelassen und haben sich danach mindestens ein Jahr lang physisch in den Vereinigten Staaten aufgehalten.
Wenn Ihnen vor dem 6. November 1966 eine Daueraufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Staaten erteilt wurde und Sie ein Einheimischer oder Bürger Kubas, sein Ehepartner oder ein unverheiratetes minderjähriges Kind sind, können Sie beantragen, das Datum des Beginns Ihres rechtmäßigen Daueraufenthalts auf das Datum Ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten oder den 2. Mai 1964 zu ändern, je nachdem, welches Datum später liegt. - Es gibt auch andere auf der Nationalität basierende Programme.
Wenn Sie „anderweitig berechtigt“ sind, in die USA einzuwandern, können unmittelbare Verwandte den Status eines legalen Daueraufenthaltsberechtigten (LPR) in den Vereinigten Staaten erreichen (eine „Green Card“ erhalten), auch wenn sie eine der folgenden Handlungen begangen haben:
- ohne Erlaubnis gearbeitet,
- nach Ablauf der legalen Zulassung in den Vereinigten Staaten geblieben (z.B.,
- nach Ablauf des Ablaufdatums auf Ihrem I-94) in den USA geblieben sind und einen Antrag auf Statusanpassung gestellt haben, während Sie sich aufgrund dessen in einem unrechtmäßigen Status befanden,
- auf andere Weise den rechtmäßigen Status nicht aufrechterhalten haben und nicht über die richtigen Einwanderungsdokumente verfügen, oder
- als Besucher ohne Visum gemäß Abschnitt 212(l) oder 217 des Gesetzes zugelassen wurden (dies sind die 15-tägige Zulassung im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen in Guam bzw. die 90-tägige Zulassung im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen).
Hinweis: Wenn eine Person illegal in die USA eingereist ist, kann sie ihren Status nicht in einen Daueraufenthaltsstatus umwandeln, selbst wenn sie einen US-Bürger heiratet oder anderweitig ein unmittelbarer Verwandter wird. Ein naher Verwandter muss die Bedingung erfüllen, dass er „inspiziert und in die Vereinigten Staaten zugelassen oder auf Bewährung freigelassen wurde“
Im Allgemeinen muss eine Person die ganze Zeit über den Status haben, um eine Statusanpassung beantragen zu können. Ausnahmen sind, wenn sich die Person weniger als 180 Tage illegal in den Vereinigten Staaten aufgehalten hat, kann sie eine AOS beantragen. Wenn er/sie sich mehr als 180 Tage illegal aufgehalten hat, das Prioritätsdatum aber vor dem 14. Januar 1998 liegt oder er/sie unter das LIFE-Gesetz fällt, kann er/sie trotzdem einen AOS-Antrag stellen, wenn er/sie eine Geldstrafe von 1.000 Dollar bezahlt. Alle anderen Personen müssen die konsularische Bearbeitung im Ausland durchlaufen.
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Nicht-Berechtigung zur Statusanpassung
Es sei denn, Sie beantragen eine Eintragung aufgrund eines ununterbrochenen Aufenthalts vor dem 1. Januar 1972, oder eine Statusanpassung unter einer Kategorie, für die besondere Regeln gelten (wie eine 245(i)-Anpassung, eine Asylanpassung, eine kubanische Anpassung, eine Sonderanpassung für jugendliche Einwanderer oder eine Sonderanpassung für militärische Einwanderer), haben Sie keinen Anspruch auf eine Statusanpassung, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie sind ohne Visum im Transit in die Vereinigten Staaten eingereist;
- Sie sind als Besatzungsmitglied ohne Einwanderungsstatus in die Vereinigten Staaten eingereist;
- Sie wurden nach einer Kontrolle durch einen Einwanderungsbeamten nicht zugelassen oder auf Bewährung freigelassen;
- Sie sind ohne Genehmigung des USCIS in den Vereinigten Staaten beschäftigt oder Sie halten sich nicht mehr rechtmäßig im Land auf (außer ohne eigenes Verschulden oder aus technischen Gründen). Diese Regel gilt nicht für Sie, wenn Sie:
- Ein unmittelbarer Verwandter eines US-Bürgers (Elternteil, Ehepartner, Witwe, Witwer oder unverheiratetes Kind unter 21 Jahren);
- Ein K-1 Verlobter oder ein K-2 Verlobter, der mit dem US-Petitionssteller innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise verheiratet ist; oder
- Ein H- oder I-Nichteinwanderer oder spezieller Einwanderer (ausländische Medizinabsolventen, Mitarbeiter internationaler Organisationen oder deren abgeleitete Familienangehörige);
- Sie wurden als K-1-Verlobte(r) zugelassen, haben aber den U.S. Staatsbürger, der die Petition für Sie eingereicht hat; Sie wurden als K-2 Kind eines Verlobten zugelassen und Ihr Elternteil hat den US-Bürger, der die Petition für Sie eingereicht hat, nicht geheiratet
- Sie sind oder waren ein J-1 oder J-2 Austauschbesucher und unterliegen dem Erfordernis eines zweijährigen Auslandsaufenthaltes und Sie haben keine Befreiung erhalten
- Sie haben einen A, E- oder G-Nichteinwandererstatus oder üben eine Tätigkeit aus, die diesen Status ermöglicht, es sei denn, Sie haben ein Formular I-508 (I-508F für französische Staatsangehörige) ausgefüllt, um diplomatische Rechte, Vorrechte und Immunitäten zu erhalten, wenn Sie ein A- oder G-Nichteinwanderer sind, oder Sie haben ein ausgefülltes Formular I-566 eingereicht;
- Sie wurden im Rahmen des Guam Visa Waiver Program als Besucher zugelassen;
- Sie wurden im Rahmen des Visa Waiver Program als Besucher in die Vereinigten Staaten zugelassen, es sei denn, Sie stellen einen Antrag, weil Sie ein unmittelbarer Verwandter eines U.S. Staatsbürgers sind (Elternteil, Ehepartner, Witwe, Witwer oder unverheiratetes Kind unter 21 Jahren).
- Sie sind bereits ein bedingter Daueraufenthaltsberechtigter.
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