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Die Befürworter der Abschaffung der Erbschaftssteuer sehen in ihr eine moralisch verwerfliche Steuer, die das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt, kleine Unternehmen und landwirtschaftliche Familienbetriebe zerstört, zu verschwenderischem Verhalten ermutigt, enorme Befolgungskosten verursacht und zu ausgeklügelten Schutzmaßnahmen führt. Als ineffiziente, ungerechte und komplexe Abgabe verstößt die so genannte „Erbschaftssteuer“ gegen alle Regeln der guten Politik. Die Befürworter der Steuer halten die Kritik für übertrieben oder falsch. Sie weisen darauf hin, dass die Steuer nur auf die Nachlässe von 2 Prozent der verstorbenen Amerikaner erhoben wird – und auch nur auf diejenigen mit großem Vermögen. Sie sind der Meinung, dass eine hochgradig progressive Steuer, die Schlupflöcher stopft, zur Chancengleichheit beiträgt, die Vermögenskonzentration verringert und wohltätige Spenden fördert, nicht nur schlecht sein kann.
Eine Zwischenstrategie wäre eine Reform der Steuer durch Anhebung der Freibeträge, Schließen von Schlupflöchern, Senkung der Steuersätze und Anpassung an die Inflation. Diese Strategie könnte viele der Probleme lösen, die die Befürworter der Abschaffung sehen, und gleichzeitig die von den Befürwortern der Erbschaftssteuer angeführten Vorzüge beibehalten.
Die Debatten haben an Intensität und Häufigkeit zugenommen, zum Teil wegen des Börsenbooms, einer alternden Bevölkerung, des Haushaltsüberschusses und intensiver Lobbyarbeit, aber auch weil die Erbschaftssteuer kontroverse Fragen aufwirft. Abgesehen von der Assoziation mit den Reichen und den Toten verkörpert die Erbschaftssteuer in extremer Form den allgegenwärtigen Kompromiss zwischen Gerechtigkeit und Effizienz bei der Gestaltung der staatlichen Politik. Darüber hinaus wirft die Steuer so private Fragen auf wie die Art der Beziehungen zwischen Eltern und ihren Kindern und so politisch heikle wie die Definition und Umsetzung der Chancengleichheit und die Grenzen der Rolle der Regierung bei der Einkommensumverteilung.
Grundlagen der Erbschaftssteuer
Seit 1976 erhebt das Bundesgesetz eine Reihe miteinander verbundener Steuern auf Erbschaften, Schenkungen und generationsübergreifende Übertragungen. Nach geltendem Recht muss der Testamentsvollstrecker eines Nachlasses innerhalb von neun Monaten nach dem Tod einer Person eine Bundesnachlasssteuererklärung abgeben, wenn der Bruttonachlass 675.000 $ übersteigt. Der Bruttonachlass umfasst in der Regel das gesamte Vermögen des Erblassers, seinen Anteil am Gemeinschaftsvermögen, die Erlöse aus Lebensversicherungen, die dem Erblasser gehörten, sowie Schenkungen zu Lebzeiten, die den jährlichen Freibetrag von derzeit 10.000 USD pro Beschenktem und Jahr übersteigen. Oft ist es möglich, die Bewertung von Vermögenswerten zu ermäßigen, indem man sie in eine vermittelte Eigentumsform, z. B. eine Familienkommanditgesellschaft, einbringt, anstatt sie auf eigene Rechnung zu halten.
Die Steuer erlaubt Abzüge für Übertragungen an den überlebenden Ehepartner, wohltätige Schenkungen, Schulden, Beerdigungskosten und Verwaltungsgebühren. Steuergutschriften werden für zuvor gezahlte Schenkungssteuern, für kürzlich gezahlte Erbschaftssteuern auf geerbtes Vermögen und – in begrenztem Umfang – für staatlich erhobene Erbschafts- und Nachlasssteuern gewährt. Eine einheitliche Steuergutschrift befreit derzeit die ersten 675.000 Dollar an steuerpflichtigen Übertragungen zu Lebzeiten von der Steuer, ein Betrag, der bis 2006 auf 1 Million Dollar steigen wird. Für Nachlässe, die diesen Betrag überschreiten, beginnt der Steuersatz bei 37 Prozent und steigt auf 55 Prozent für steuerpflichtige Übertragungen über 3 Millionen Dollar. Für Nachlässe mit einem zu versteuernden Vermögen zwischen 10 Millionen und 17,18 Millionen Dollar wird der Vorteil der gestaffelten Steuersätze durch eine Zusatzsteuer von 5 Prozent wieder aufgehoben und der effektive Grenzsteuersatz auf 60 Prozent angehoben. Weitere Informationen zur Geschichte und Struktur der Steuer sowie zu den wirtschaftlichen Merkmalen von Erblassern finden sich in dem Konferenzpapier der Ökonomen des Finanzministeriums Barry Johnson, Jackob Mikow und Martha Britton Eller.
Übertragungssteuern brachten 1999 etwa 28 Milliarden Dollar an Bundeseinnahmen und werden zwischen 2002 und 2011 voraussichtlich über 400 Milliarden Dollar einbringen. Fast alle Industrieländer erheben irgendeine Art von Vermögenstransfersteuer. Außer den Vereinigten Staaten erhebt jedoch nur das Vereinigte Königreich eine „reine“ Erbschaftssteuer; die anderen Länder haben eine Erbschaftssteuer oder eine Mischung aus Erbschafts- und Nachlasssteuer. Im Jahr 1997 standen die Vereinigten Staaten an dritter Stelle unter den Industrieländern, was den Anteil der Steuern auf Vermögensübertragungen an den Gesamteinnahmen angeht. Viele Industrieländer erheben jedoch jährliche Vermögenssteuern, was in den Vereinigten Staaten nicht der Fall ist.
Warum werden intergenerationelle Übertragungen vorgenommen?
Ein wichtiges Thema, das auf der Konferenz zur Sprache kam, ist der einfache, aber grundlegende Punkt, dass die Auswirkungen von Übertragungssteuern davon abhängen, warum Menschen überhaupt Übertragungen vornehmen. Einige Vermächtnisse können „Zufälle“ sein, in dem Sinne, dass Menschen Vermögen anhäufen, um für den Ruhestand zu sparen, aber sie wissen nicht, wie lange sie leben werden. Selbst wenn sie nicht planen oder wünschen, etwas zu vererben, kann es sein, dass sie sterben, bevor sie es erwarten, und schließlich Vermögen an ihre Nachkommen vererben. Andere Vermächtnisse können durch den Altruismus der Eltern gegenüber ihren Kindern motiviert sein. Bei manchen Menschen ist es die reine Freude am Verschenken von Ressourcen. Schließlich können einige Vermächtnisse oder Übertragungen eine Art Zahlung der Eltern an ihre Kinder als Gegenleistung für Hilfe und Aufmerksamkeit darstellen.
Gerechtigkeit
Die Hälfte aller Erbschaftssteuern wird von den Nachlässen von Erblassern mit einem Vermögen von 5 Millionen Dollar oder mehr gezahlt, und alle Erbschaftssteuern werden von den reichsten 2 Prozent der Erblasser gezahlt. Wenn also die Last der Steuer von den Spendern getragen wird, ist die Steuer außerordentlich progressiv. Viele Menschen behaupten jedoch, dass die Last in Wirklichkeit von den Personen getragen wird, die die Erbschaften erhalten. Wie William Gale und Joel Slemrod in ihrer einleitenden Studie jedoch berichten, haben die Empfänger von Erbschaften aus Nachlässen, die der Erbschaftssteuer unterliegen, in der Regel ein sehr hohes Einkommen vor der Erbschaft. Selbst wenn die Steuer von den Empfängern getragen wird, handelt es sich also immer noch um eine sehr progressive Steuer.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Belastung auf andere Wirtschaftsbereiche abgewälzt wird. Der Konferenzbeitrag des Wirtschaftswissenschaftlers John Laitner von der University of Michigan zeigt jedoch, dass die Steuer selbst unter Berücksichtigung ihrer gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen progressiv ist. Die Erbschaftssteuer dient auch als Auffangbecken für die Einkommenssteuer, indem sie Einkommensbestandteile – wie nicht realisierte Kapitalgewinne – besteuert, die andernfalls nicht besteuert werden.
Transfersteuern werfen schwierige Fragen der horizontalen Gerechtigkeit auf. Unter Gebern mit gleichem Vermögen diskriminieren die Steuern auf der Grundlage der Mittelverwendung und verstoßen damit gegen die Vorstellung, dass Personen mit gleichen Mitteln auch gleiche Steuern zahlen sollten. Unter den Empfängern mit gleichem (nicht vererbtem) Vermögen verringern die Transfersteuern jedoch die Ungleichheit der Erbschaften und verbessern so die Chancenungleichheit. Diese beiden Sichtweisen führen zu unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Steuern auf Übertragungen grundsätzlich gerecht sind.
Eine weitere Frage ist, ob eine Besteuerung im Todesfall angemessen ist. Der Tod ist weder notwendig noch ausreichend, um Steuern auf Übertragungen auszulösen. Er ist unnötig, weil Übertragungen zwischen lebenden Personen Schenkungssteuern auslösen können. Sie ist unzureichend, weil 98 Prozent der Menschen, die sterben, keine Erbschaftssteuer zahlen. Der Gedanke an den Tod mag zwar unangenehm sein, doch scheinen die Kosten der Besteuerung im Todesfall im Vergleich zur Besteuerung zu Lebzeiten nicht erheblich zu sein. Sofern es sich also wirklich um ein Problem handelt, könnte die Besteuerung im Todesfall vermieden werden, indem die Erbschaftssteuer durch ebenso progressive Steuern ersetzt wird, die zu Lebzeiten erhoben werden.
Effizienz
In seinem Konferenzbeitrag zeigt der Rechtsprofessor Louis Kaplow von der Harvard University, dass die Frage, ob eine Erbschaftssteuer Teil eines effizienten Steuersystems ist – eines, das die wirtschaftlichen Kosten pro erhobenem Dollar minimiert -, entscheidend von mehreren Faktoren abhängt, vor allem davon, warum Menschen Übertragungen vornehmen. In dem Maße, in dem Vermächtnisse „zufällig“ sind, ist die Erbschaftssteuer äußerst effizient, da der Spender gar nicht die Absicht hatte, ein Vermächtnis zu hinterlassen. Andererseits zeigt Kaplow, dass es, wenn Eltern ihren Kindern gegenüber altruistisch sind, sogar sinnvoll sein kann, Übertragungen zu subventionieren, anstatt sie zu besteuern. Wenn die Gesellschaft jedoch nicht nur ein effizientes, sondern auch ein gerechtes Steuersystem anstrebt, werden die Argumente für eine Erbschaftssteuer verbessert, denn die Steuer ist hochgradig progressiv und kann daher eine Menge Gerechtigkeit „kaufen“. Dies deutet darauf hin, dass einfache Beschreibungen einer optimalen Steuerpolitik in Bezug auf Übertragungen schwer zu erstellen sind.
Steuervermeidung und -hinterziehung
Kritiker argumentieren, dass die Erbschaftssteuer eine Vielzahl von Umgehungsstrategien hervorbringt und bezeichnen die Abgabe als „freiwillig“. Aber es ist schwer zu glauben, dass finanziell hoch entwickelte, wohlhabende Haushalte sich freiwillig von mehr als 30 Milliarden Dollar pro Jahr trennen. Richard Schmalbeck, Juraprofessor an der Duke University, hat ein breites Spektrum von Techniken zur Vermeidung der Erbschaftssteuer untersucht und gezeigt, dass es zwar möglich ist, einen erheblichen Teil der Erbschaftssteuer zu vermeiden, dies aber in der Regel voraussetzt, dass die Menschen die Kontrolle über ihr Vermögen aufgeben, wozu sie nicht bereit sind.
Die Schätzungen der Kosten für die Befolgung der Erbschaftssteuer schwanken enorm – von 7 Prozent der Einnahmen bis zu 100 Prozent -, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Daten und Methoden fehlerhaft sind; die zuverlässigeren Schätzungen liegen am unteren Ende der Spanne. In ihrem Beitrag zur Konferenz schätzen die Wirtschaftswissenschaftler Martha Britton Eller, Brian Erard und Chih Chin Ho die Hinterziehungsquote der Erbschaftssteuer auf etwa 13 Prozent und vermuten, dass der tatsächliche Wert wahrscheinlich höher liegt.
Auswirkungen auf Ersparnis, Arbeitsangebot und Unternehmertum
Kritiker argumentieren, dass die Erbschaftssteuer die Ersparnis, das Arbeitsangebot und das Unternehmertum, die für den wirtschaftlichen Wohlstand von entscheidender Bedeutung sind, erheblich einschränkt, aber es liegen nur wenige Beweise vor, um diese Behauptung zu bewerten. Eine Besonderheit des Bandes sind die drei Abhandlungen über die Vermögensbildung und die Besteuerung von Nachlässen.
Laitner von der University of Michigan liefert das bisher ausgefeilteste Simulationsmodell der wirtschaftlichen Auswirkungen von Nachlasssteuern, indem er sie in ein Modell der überlappenden Generationen einbettet, das Individuen mit altruistischen Vermächtnismotiven umfasst. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Abschaffung der Erbschaftssteuer eine geringe positive Auswirkung auf das langfristige Verhältnis von Kapital und Arbeit hätte. William Gale und die Ökonomin Maria Perozek vom Federal Reserve Board zeigen, dass die Auswirkungen von Übertragungssteuern auf das Sparen ebenso wie die Effizienzauswirkungen entscheidend davon abhängen, warum Menschen Übertragungen vornehmen. Erfolgt die Vererbung beispielsweise ungewollt, hat die Erbschaftssteuer keinen Einfluss auf das Sparen des Schenkers. Aber die Verringerung der Nettosteuereinnahmen aus Erbschaften wird die Empfänger dazu veranlassen, weniger zu konsumieren und somit mehr zu sparen. Wenn Erbschaften durch Altruismus motiviert sind, sind die Auswirkungen unklar, aber Simulationen deuten darauf hin, dass die Erbschaftssteuer das Sparen unter vielen Umständen tatsächlich erhöhen könnte.
Wojciech Kopczuk und Joel Slemrod von der Universität Michigan zeigen, dass in Jahren mit hohen Erbschaftssteuersätzen der Gesamtwert der gemeldeten Nachlässe im Allgemeinen niedriger ist als in Jahren mit niedrigen Erbschaftssteuersätzen, wobei andere Einflüsse konstant bleiben. Anhand von Daten über bestimmte Erblasser stellen sie fest, dass die Steuersätze, die entweder im Alter von 45 Jahren oder zehn Jahre vor dem Tod galten, deutlicher (negativ) mit den gemeldeten Nachlässen in Verbindung stehen als der im Todesjahr geltende Steuersatz. Diese Ergebnisse könnten die Auswirkung von Erbschaftssteuern auf das Sparen oder die Steuervermeidung des Schenkers oder beides widerspiegeln.
Andere empirische Arbeiten haben gezeigt, dass die Empfänger großer Erbschaften ihre Konsumausgaben erhöhen und ihr Arbeitsangebot verringern. Wenn also die Erbschaftssteuer das Nettovermögen reduziert, sollte sie den Konsum reduzieren, d.h. das Sparen erhöhen, und das Arbeitsangebot des Empfängers steigern.
Die Auswirkungen der Erbschaftssteuer auf Familienunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe haben in der öffentlichen Debatte eine unverhältnismäßig große Rolle eingenommen. Dieses Thema wird in der einleitenden Übersicht von Gale und Slemrod ausführlich behandelt, aber die grundlegenden Punkte sind einfach. Es gibt praktisch keine zuverlässigen Beweise dafür, dass die Auswirkungen der Erbschaftssteuer auf Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe erheblich sind. Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe erhalten bereits erhebliche Subventionen im Rahmen der bestehenden Erbschaftssteuer, ganz zu schweigen von den Subventionen im Rahmen der Einkommensteuer. Die überwiegende Mehrheit der Nachlässe enthält kein Unternehmens- oder landwirtschaftliches Vermögen, und nur etwa 3 % der Nachlässe bestehen zu mehr als der Hälfte aus Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben. Der größte Teil des Wertes kleiner Unternehmen in Nachlässen besteht aus nicht realisierten Kapitalgewinnen und würde ohne die Erbschaftssteuer nie besteuert werden. Diese Ergebnisse legen nahe, dass die Argumente für die bestehenden Unternehmenssubventionen in der Erbschaftssteuer schwach sind, dass die Argumente für eine Ausweitung dieser Subventionen noch schwächer sind, und dass die Vorstellung, die Erbschaftssteuer sollte wegen ihrer angeblichen Auswirkungen auf Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe abgeschafft werden, völlig abwegig ist.
Auswirkungen auf Schenkungen und Wohltätigkeit
Obwohl Erbschafts- und Schenkungssteuer angeblich „vereinheitlicht“ werden, begünstigt eine Reihe von Merkmalen des Steuerrechts Schenkungen gegenüber Vermächtnissen, und es gibt Hinweise darauf, dass Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Schenkungen und Vermächtnissen die Zusammensetzung und den Zeitpunkt von Übertragungen beeinflussen. In ihrem Konferenzbeitrag erweitern die Wirtschaftswissenschaftler Jonathan Feinstein und Chih Chin Ho diese Arbeit, indem sie zeigen, dass der Gesundheitszustand einer Person (und damit die Wahrscheinlichkeit, zu sterben und mit Erbschaftssteuern konfrontiert zu werden) erhebliche Auswirkungen auf das Spendenverhalten hat. Sie dokumentieren eine Reihe von Mustern zwischen Sparen, Schenken und Gesundheit, die darauf hindeuten, dass ein erheblicher Teil des Schenkens steuerlich motiviert ist.
Verschiedene Analysen zeigen, dass der Erbschaftssteuerabzug für wohltätige Spenden zu einem erheblichen Anstieg der Spenden im Todesfall führt. Die Erbschaftssteuer kann auch wohltätige Spenden zu Lebzeiten fördern, da sich dadurch sowohl die Einkommens- als auch die Erbschaftssteuer verringern würde. David Joulfaians Beitrag zu diesem Band vergleicht Erbschaftssteuererklärungen, die zwischen 1996 und 1998 eingereicht wurden, mit Einkommenssteuererklärungen für dieselben Personen, die zwischen 1987 und 1996 eingereicht wurden. Joulfaian, ein Ökonom des Finanzministeriums, kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Umfang der Schenkungen zu Lebzeiten im Verhältnis zu den Schenkungen im Todesfall mit dem Vermögen deutlich verändert, wobei die extrem wohlhabenden Personen einen viel größeren Anteil ihrer Beiträge im Todesfall spenden. Seine Schätzungen belegen auch, dass das Spenden im Todesfall von den Grenzsteuersätzen der Erbschaftssteuer abhängt, so dass die Abschaffung der Steuer zu einem erheblichen Rückgang der wohltätigen Vermächtnisse führen würde.
Änderungsvorschläge
Politiker haben in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen an der Erbschaftssteuer erwogen. Die radikalste Reform wäre die Abschaffung der Steuer. Damit würden zwar die bestehenden Probleme beseitigt, aber es könnten ernsthafte zusätzliche Probleme entstehen. Es würde das bei weitem progressivste Steuerinstrument im föderalen Steuerarsenal beseitigt, und das nach einem langen Zeitraum, in dem die Verteilung von Einkommen und Vermögen viel ungleicher geworden ist. Sie könnte gemeinnützigen Organisationen schaden. Sie könnte nicht einmal das Sparen, das Arbeitskräfteangebot oder das Wachstum erhöhen, wie ihre Befürworter hoffen, und würde wahrscheinlich auch die Steuereinnahmen der Bundesstaaten verringern. Schließlich würde die Abschaffung ein klaffendes Schlupfloch in Bezug auf Kapitalgewinne in der Einkommenssteuer aufdecken und andere Möglichkeiten der Steuervermeidung – und daraus resultierende Einnahmeverluste – im Rahmen der Einkommenssteuer eröffnen.
Die Abschaffung könnte mit der Ausweitung der Kapitalgewinnsteuer auf die zum Zeitpunkt des Todes aufgelaufenen, aber nicht realisierten Gewinne verbunden werden. Dieser Vorschlag würde jedoch nur etwa ein Viertel der Einnahmen der Erbschaftssteuer einbringen und wäre weit weniger progressiv, wie die Wirtschaftswissenschaftler James Poterba und Scott Weisbenner zeigen. Darüber hinaus würde diese Option viele der komplexen Aspekte der Erbschaftssteuer beinhalten und ist daher weder attraktiv noch wahrscheinlich.
Der Gesetzentwurf, den der Kongress im Jahr 2000 verabschiedete, knüpfte die Abschaffung der Erbschaftssteuer an eine weitere wichtige Änderung bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen, die so genannte „Übertragungsbasis“. Nach dieser Bestimmung würden die Erben die Bemessungsgrundlage des Erblassers für die Zwecke der Kapitalerträge übernehmen. Für Übertragungen unter 1,3 Mio. $ und für Übertragungen zwischen Ehegatten über 3 Mio. $ hätten Ausnahmen gegolten. Dieser Vorschlag würde jedoch so gut wie keine Einnahmen bringen und wäre schwierig zu verwalten, da die Aufzeichnungen über einen noch längeren Zeitraum und über Generationen hinweg aufbewahrt werden müssten. Ein ähnlicher Vorschlag wurde in den späten 1970er Jahren verabschiedet, aber wieder aufgehoben, bevor er in Kraft trat, zum Teil wegen der zu erwartenden Probleme bei der Umsetzung.
Eine andere Reform wäre, die Steuern auf Nachlässe und Schenkungen durch Steuern auf Schenkungen und Erbschaften zu ersetzen, wie es in mehreren US-Bundesstaaten und vielen ausländischen Ländern üblich ist. Bei einer progressiven Erbschaftssteuer (nicht aber bei einer Nachlasssteuer) verringert sich die Gesamtsteuerlast, wenn ein bestimmtes Erbe auf mehrere Empfänger verteilt wird, und fördert somit die Aufteilung von Nachlässen. Darüber hinaus würde ein einheitliches Steuersystem alle Einkommensquellen bzw. alle Einkommensverwendungen besteuern. Derzeit belastet die Einkommensteuer die Einkommensquellen und die Erbschaftssteuer eine bestimmte Einkommensverwendung. Im Gegensatz dazu würde die Einkommenssteuer in Verbindung mit einer Steuer auf Erbschaften und Schenkungen alle wichtigen Einkommensquellen während des gesamten Lebens abdecken, und wenn die gesetzliche Last der Steuer den Empfängern und nicht den Gebern aufgebürdet würde, könnte ein Teil der moralischen Empörung, die durch die Erbschaftssteuer hervorgerufen wird, verringert werden.
Vielleicht wäre die plausibelste Reform die Strategie, die im Steuerreformgesetz von 1986 für die Einkommenssteuer vorgeschlagen wurde: Anhebung des Freibetrags, Schließen von Schlupflöchern und Senkung der Steuersätze. Eine Anhebung des Freibetrags würde die Zahl der Steuerpflichtigen verringern, während die „wirklich Reichen“ weiterhin besteuert würden, und die Konzentration des Reichtums würde abgebaut. Sie würde auch kleineren Familienunternehmen helfen, allerdings ohne die horizontalen Gerechtigkeitsprobleme, die mit der Vorzugsbehandlung von Unternehmensvermögen verbunden sind. Die Schließung von Schlupflöchern durch eine einheitlichere Behandlung der verschiedenen Vermögenswerte würde die Möglichkeiten zur Steuervermeidung verringern und damit die Steuer einfacher und gerechter machen. Eine geringfügige Senkung der Steuersätze würde den Anreiz zur Steuervermeidung oder Verhaltensänderung verringern. Zusätzlich zu diesen Änderungen würde die Indexierung des effektiven Freibetrags und der Steuerklassen in Abhängigkeit von der Inflation die Steuerlast bei einem bestimmten realen Vermögensniveau im Laufe der Zeit automatisch konstant halten.
Schlussfolgerung
Die angemessene Rolle und die Auswirkungen von Übertragungssteuern sind noch offene Fragen. Jede Schlußfolgerung über die angemessene Besteuerung von Übertragungen zwischen den Generationen muß die Motive der Übertragungen, die politischen und technischen Beschränkungen anderer Steuerinstrumente, das begrenzte Wissen über solche Steuern, das derzeit verfügbar ist, und andere Faktoren berücksichtigen.
In einer realen Welt voller praktischer Schwierigkeiten, politischer Kompromisse und wirtschaftlicher Ungewißheiten kann es einer Vielzahl von Steuern bedürfen, um soziale Ziele zu erreichen, und die Erbschaftssteuer kann durchaus eine kleine, aber wichtige Rolle im Portfolio der Steuerinstrumente der Regierung spielen. Sie trägt auf eine Art und Weise zur Progressivität bei, die die Einkommenssteuer aufgrund der Probleme mit Kapitalgewinnen nicht ohne weiteres leisten kann und die die Gesellschaft möglicherweise nicht über die Einkommenssteuer anstrebt, da die Besteuerung im Todesfall geringere Kosten verursacht als die Besteuerung zu Lebzeiten. Für die vermeintlichen Nachteile der Erbschaftssteuer – ihre Auswirkungen auf das Sparen, die Befolgungskosten und kleine Unternehmen – gibt es keine eindeutigen Belege, und in einigen Fällen scheinen sie stark übertrieben zu sein. Darüber hinaus gibt es einige vermeintliche Vorteile durch erhöhte Spenden für wohltätige Zwecke und verbesserte Chancengleichheit.
Allerdings ist auch klar, dass es ein Problem gibt. Eine Steuer mit hohen Steuersätzen und zahlreichen Möglichkeiten der Umgehung ist reif für eine Reform. Selbst in Anbetracht der oben genannten Ziele und Zwänge sind viele Menschen der Meinung, dass die Verrechnungssteuer besser strukturiert werden könnte. Viele andere sind der Meinung, dass es besser wäre, wenn es keine Übertragungssteuern gäbe.
Die ökonomische Analyse kann diese Fragen nicht vollständig klären. Was sie jedoch tun kann, ist, die verschiedenen Kompromisse zu verdeutlichen, die mit steuerpolitischen Entscheidungen verbunden sind, zu erhellen, welche Werturteile – zu denen die Wirtschaftswissenschaften nichts zu sagen haben – involviert sind, und die entscheidenden konzeptionellen und empirischen Fragen zu identifizieren. Im Vergleich zu vielen anderen Steuerfragen sind die Kompromisse, die die Erbschaftssteuer betreffen, schwieriger zu analysieren, da sie mehr als eine Generation betreffen. Die Werturteile sind schwieriger, weil es hier um Leben und Tod und um Eltern-Kind-Fragen geht, zu denen die Menschen starke Meinungen haben. Die empirische Analyse ist schwieriger, weil die Daten schwer zu fassen sind und die relevanten Verhaltensweisen sich mindestens über ein ganzes Leben erstrecken.
Die Studien in dem bevorstehenden Konferenzband befassen sich mit all diesen Fragen und überdenken die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf rigorose Weise. Wir hoffen und erwarten, dass die aus der Konferenz im Mai hervorgegangenen Papiere eine solide Wissensgrundlage für künftige politische Diskussionen und ein Sprungbrett für die weitere Analyse von Fragen der Übertragungssteuer bieten werden.