Änderungen der ICD-10-Kodierungsrichtlinien für 2021

Die folgende Richtlinie ist wichtig für die Meldung von Kodes für soziale Gesundheitsfaktoren.

I.B.14 Für soziale Determinanten der Gesundheit: Patientenselbstauskünfte können auch für die Vergabe von Kodes für soziale Determinanten der Gesundheit verwendet werden, solange die Patientenselbstauskünfte von einem Kliniker oder Leistungserbringer abgezeichnet und in die Gesundheitsakte aufgenommen werden.

Kapitel 1 Leitlinien

In diesem Kapitel gibt es wichtige Aktualisierungen für die COVID-19-Kodierung, einschließlich der folgenden:

I.C.1.g.1.a. Nur bestätigte Fälle kodieren: Kodieren Sie nur die bestätigte Diagnose der neuartigen Coronaviruserkrankung 2019 (COVID-19), wie vom Leistungserbringer dokumentiert, oder die Dokumentation eines positiven COVID-19-Testergebnisses. Wenn der Leistungserbringer „vermutet“, „möglich“ oder „einschließlich COVID-19“ dokumentiert, vergeben Sie nicht den Kode U07.1. Kodieren Sie stattdessen die berichteten Anzeichen und Symptome.

I.C.1.g.1.b. Reihenfolge der Kodes: Wenn COVID-19 die Definition der Hauptdiagnose erfüllt, sollte der Kode U07.1, COVID-19, zuerst kodiert werden, es sei denn, eine andere Leitlinie verlangt, dass bestimmte Kodes zuerst kodiert werden, wie Geburtshilfe, Sepsis oder Transplantationskomplikationen.

I.C.1.g.1.c Akute respiratorische Manifestationen von COVID-19: Wenn der Grund für die Begegnung/Einweisung eine respiratorische Manifestation von COVID-19 ist, weisen Sie den Kode U07.1, COVID-19, als Haupt-/Erstdiagnose zu und weisen Sie den Kode/die Kodes für die respiratorische(n) Manifestation(en) als Zusatzdiagnose(n) zu.

Beispiele:

  • Pneumonie bestätigt aufgrund von COVID U07.1, J12.89
  • Akute Bronchitis bestätigt aufgrund von COVID U07.1, J40
  • Infektion der unteren Atemwege COVID dokumentiert als mit LRI assoziiert, U07.1, J22
  • COVID dokumentiert als in Verbindung mit Atemwegsinfektion, NOS U07.1, J98.8
  • Akutes Atemversagen aufgrund von COVID, U07.1, J96.0-

I.C.1.G.1.d. Nicht-respiratorische Manifestationen von COVID-19:Wenn der Grund für die Begegnung/Einweisung eine nicht-respiratorische Manifestation (z. B. virale Enteritis) von COVID-19 ist, weisen Sie U07.1 als Hauptdiagnose und die Manifestation(en) als Zusatzdiagnosen zu.

I.C.1.g.1.e. Exposition gegenüber COVID-19: Bei asymptomatischen Personen mit tatsächlicher oder vermuteter Exposition gegenüber COVID-19 ist der Kode Z20.828, Kontakt mit und (vermutete) Exposition gegenüber anderen viralen übertragbaren Krankheiten, zuzuweisen.

Bei symptomatischen Personen mit tatsächlicher oder vermuteter Exposition gegenüber COVID-19, bei denen die Infektion ausgeschlossen wurde oder deren Testergebnisse nicht eindeutig oder unbekannt sind, ist der Kode Z20.828 zuzuweisen. Kontakt mit und (vermutete) Exposition gegenüber anderen viralen übertragbaren Krankheiten. Siehe Leitlinie I.C.21.c.1. Wenn COVID-19 bestätigt wird, siehe Leitlinie I.C.1.g.1.a.

I.C.1.g.1.f. Screening auf COVID-19: Während der COVID-19-Pandemie ist ein Screening-Kode im Allgemeinen nicht angebracht. Bei Untersuchungen für COVID-19-Tests, einschließlich präoperativer Tests, kodieren Sie als Exposition gegenüber COVID-19 (Leitlinie I.C.1.g.1.e).

I.C.1.g.1.g. Anzeichen und Symptome ohne definitive Diagnose von COVID-19: Wenn ein Patient mit Anzeichen/Symptomen, die mit COVID-19 assoziiert sind, auch einen tatsächlichen oder vermuteten Kontakt mit oder eine Exposition gegenüber einer Person hat, die an COVID-19 erkrankt ist, ist Z20.828, Kontakt mit und (vermutete) Exposition gegenüber anderen viralen übertragbaren Krankheiten, als zusätzlicher Kode zuzuweisen.

Wenn ein Patient Anzeichen/Symptome aufweist, die mit COVID-19 assoziiert sind (z. B. Fieber usw.), aber eine endgültige Diagnose nicht gestellt werden konnte, sind die entsprechenden Kodes für jedes der vorliegenden Anzeichen und Symptome zuzuweisen.

I.C.1.g.1.g.i. Persönliche Vorgeschichte von COVID-19: Bei Patienten mit COVID-19 in der Anamnese ist der Code Z86.19 zu vergeben,

I.C.1.g.1.h. Asymptomatische Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden: Für asymptomatische Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, siehe Leitlinie 1.C.1.g.1.a.Obwohl die Person asymptomatisch ist, wurde sie positiv getestet und gilt als COVID-19-Infektion.

I.C.1.g.1.k. Untersuchung auf Antikörper:Bei einer Untersuchung auf Antikörper, die nicht zur Bestätigung einer aktuellen COVID-19-Infektion durchgeführt wird und auch keine Folgeuntersuchung nach Abklingen der COVID-19-Infektion ist, ist Z01.84, Untersuchung auf Antikörperreaktion, zuzuordnen.

Wenn die Person zur Bestätigung einer aktuellen COVID-19-Infektion untersucht wird, sind die obigen Richtlinien zu befolgen.

Kapitel 4 Richtlinien

I.C.4.a.3Diabetes mellitus und die Verwendung von Insulin, oralen Hypoglykämika und injizierbaren, nicht insulinhaltigen Medikamenten: Wenn der Patient sowohl mit Insulin als auch mit einem injizierbaren, nicht insulinhaltigen Antidiabetikum behandelt wird, sind die Kodes Z79.4 „Langfristige (aktuelle) Verwendung von Insulin“ und Z79.899 „Sonstige langfristige (aktuelle) medikamentöse Therapie“ zu vergeben.

Wird der Patient sowohl mit oralen Hypoglykämika als auch mit einem injizierbaren nicht-insulinischen Antidiabetikum behandelt, sind die Kodes Z79.84, Langfristige (derzeitige) Anwendung von oralen Hypoglykämika, und Z79.899, Sonstige langfristige (derzeitige) medikamentöse Therapie, zuzuordnen.

(HINWEIS: Diese Leitlinienterminologie wird auch in I.C.4 verwendet.a.6 Sekundärer Diabetes mellitus.)

Kapitel 9 Leitlinien

Klarstellung zu I.C.9.a.3 Hypertensive CKD und akutes Nierenversagen: Bei Patienten, die sowohl ein akutes Nierenversagen als auch eine chronische Nierenerkrankung aufweisen, sollte auch das akute Nierenversagen kodiert werden. Die Reihenfolge richtet sich nach den Umständen der Aufnahme/Begegnung.

Kapitel 10 Leitlinien

I.C.10.e. Dampfbedingte Störungen: Bei Patienten mit Beschwerden im Zusammenhang mit dem Dampfen ist der Kode U07.0, Störungen im Zusammenhang mit dem Dampfen, als Hauptdiagnose anzugeben. Für Lungenverletzungen durch Dampfen ist nur der Code U07.0 zu vergeben. Weisen Sie zusätzliche Kodes für andere Manifestationen zu, wie z. B. akutes Lungenversagen (Unterkategorie J96.0-) oder Pneumonitis (Kode J68.0).

Assoziierte respiratorische Anzeichen und Symptome aufgrund von Dampfen, wie z. B. Husten, Kurzatmigkeit usw., werden nicht gesondert kodiert, wenn eine endgültige Diagnose gestellt wurde. Es wäre jedoch angebracht, gastrointestinale Symptome wie Durchfall und Bauchschmerzen separat zu kodieren.

Kapitel 15 Leitlinien

I.C.15.k. Puerperale Sepsis: Der Kode O85 sollte nicht für eine Sepsis nach einem geburtshilflichen Eingriff vergeben werden (siehe Abschnitt 1.C.1.d.5.b., Sepsis aufgrund einer postprozeduralen Infektion).

I.C.15.s. COVID-19-Infektion in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett: Während der Schwangerschaft, der Geburt oder des Wochenbettes, wenn COVID-19 der Grund für die Einweisung/Begegnung ist, sollte O98.5-, Andere Viruserkrankungen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren, als Haupt-/Erstdiagnose angehängt werden, gefolgt von und dem Kode U07.1, COVID-19, und die entsprechenden Kodes für die assoziierte(n) Manifestation(en) sollten als zusätzliche Diagnosen zugewiesen werden. Kodes aus Kapitel 15 haben immer Vorrang.

Wenn der Grund für die Einweisung/Begegnung in keinem Zusammenhang mit COVID-19 steht, der Patient aber während der Einweisung/Begegnung positiv auf COVID-19 getestet wird, sollte der entsprechende Kode für den Grund für die Einweisung/Begegnung als Haupt-/Erstdiagnose und die Kodes O98.5- und U07.1 sowie die entsprechenden Kodes für assoziierte COVID-19-Manifestationen sollten als Zusatzdiagnosen vergeben werden.

Kapitel 16 Leitlinien

I.C.16.h. COVID-19-Infektion bei einem Neugeborenen: Bei einem positiv auf COVID-19 getesteten Neugeborenen ist der Code U07.1, COVID19, und der/die entsprechende(n) Code(s) für die damit verbundene(n) Manifestation(en) bei Neugeborenen/Neugeborenen zuzuweisen, wenn keine Dokumentation vorliegt, die auf eine bestimmte Art der Übertragung hinweist. Bei einem Neugeborenen, das positiv auf COVID-19 getestet wurde und der Leistungserbringer dokumentiert, dass die Erkrankung in utero oder während des Geburtsvorgangs erworben wurde, sind die Kodes P35.8, Andere kongenitale Viruserkrankungen, und U07.1, COVID-19, zuzuweisen. Bei der Kodierung der Geburtsepisode in einer Neugeborenenakte sollte der entsprechende Kode aus der Kategorie Z38, Lebendgeborene nach Geburtsort und Art der Entbindung, als Hauptdiagnose zugewiesen werden.

Kapitel 21 Leitlinien

I.C.21.c.6 Beobachtung: Die Beobachtungscodes sind in erster Linie nur als Haupt-/Erstdiagnose zu verwenden. Ein Beobachtungscode kann als sekundärer Diagnosecode zugewiesen werden, wenn der Patient wegen einer Erkrankung beobachtet wird, die ausgeschlossen wurde und nicht mit der Haupt-/Erstdiagnose zusammenhängt (z. B. ein Patient wird zur Behandlung von Verletzungen, die er bei einem Kraftfahrzeugunfall erlitten hat, vorgestellt und wird auch wegen einer vermuteten COVID-19-Infektion beobachtet, die anschließend ausgeschlossen wurde). Auch wenn als Hauptdiagnose ein Kode der Kategorie Z38, Lebendgeborene nach Geburtsort und Entbindungsart, erforderlich ist, wird ein Kode der Kategorie Z05, Untersuchung zur Beobachtung und Beurteilung von Neugeborenen bei Verdacht auf Krankheiten und ausgeschlossenen Zuständen, nach dem Kode Z38 angehängt. Zusätzliche Kodes können zusätzlich zum Beobachtungskode verwendet werden, aber nur, wenn sie nicht mit dem vermuteten Zustand, der beobachtet wird, zusammenhängen.

Renee Dowling ist Abrechnungs- und Kodierungsberaterin bei VEI Consulting in Indianapolis, Indiana.

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